Reinickendorf – Am Mittwochmorgen wurde die für 9.00 Uhr angesetzte Wohnungsräumung in der Aroser Allee in letzter Minute vorläufig ausgesetzt. Die Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Wedding reagierte damit auf einen Beschluss des Landgerichts Berlin, in dem die Zwangsvollstreckung einstweilig eingestellt wurde.

Mit einem Beschluss hat das Landgericht Berlin am heutigen Morgen die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil vom 14. Januar 2013 einstweilig bis einschließlich zum 6. März 2013 eingestellt. Das Gericht bezieht sich dabei auf zwei jüngst dort eingegangene Vollstreckungsschutzanträge und führt aus: „Die einstweilige Einstellung beruht auf §§ 765a Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO und soll die Schuldnerin vor einer unbilligen Härte durch die drohende Zwangsvollstreckung schützen“. Nach den Ausführungen des Landgerichts soll der Aufschub der Beschwerdekammer Gelegenheit geben, die in den Vollstreckungsschutzanträgen vorgebrachten Argumente in der rechtsstaatlich gebotenen Weise zu prüfen.

Laut Gericht war die Mieterin durch ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wedding vom 29. Oktober 2012 auf Grundlage einer Klage wegen Mietrückständen zur Räumung verurteilt worden. Den dagegen eingelegten Einspruch hat das Amtsgerichts als unzulässig verworfen. Dagegen ist Berufung zum Landgericht eingelegt worden. Parallel hierzu sind Vollstreckungsschutzanträge gestellt worden.

190 Personen demonstrierten gegen die Zwangsräumung

Nach Polizeiangaben demonstrierten am Mittwochmorgen bis zu 190 Personen in Reinickendorf gegen die geplante Räumung dieser Wohnung in der Aroser Allee. Demnach versammelten sich die Demonstranten ab 8.40 Uhr an der Aroser Allee Ecke Grindelwaldweg. Gegen 9.30 Uhr teilte die Gerichtsvollzieherin der Polizei mit, dass die geplante Räumung vom Landgericht gestoppt worden war. Der Anmelder beendete die Kundgebung daraufhin gegen 9.45 Uhr.

Kurz danach liefen die ehemaligen Teilnehmer zügig und geschlossen auf der Fahrbahn der Aroser Allee in Richtung Holländerstraße. Um zu verhindern, dass die ehemaligen Kundgebungsteilnehmer in Form eines nicht angemeldeten Spontanaufzugs weiterlaufen, wurden sie von Polizeibeamten zunächst gestoppt. Hierbei kam es zu Widerstandshandlungen einzelner Demonstranten, wobei ein Polizist leicht verletzt wurde.

Die Polzei leitete gegen drei Männer Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Landfriedensbruchs, Widerstands, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung ein. Die ehemaligen Kundgebungsteilnehmer wurden von der Polizei zum U-Bahnhof Franz-Neumann-Platz begleitet. Ein 24-jähriger Journalist erstattete Anzeige gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung. Die Polizei Berlin war mit rund 100 Beamten im Einsatz.