Berlin – Das Bundespräsidialamt teilte am Mittwoch mit, dasss gemäß dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten den Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff festgesetzt wurde.

Das Bundespräsidialamt will nun nach der Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold nach § 1 des Gesetzes erfüllt sind. Nach dieser Auslegung ist Bundespräsident Christian Wulff am 17. Februar 2012 aus politischen Gründen aus seinem Amt ausgeschieden. Demnach waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.

Es werden jedoch Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als Niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter gemäß § 3 des Ruhebezügegesetzes auf den Ehrensold angerechnet.

Laut Bundespräsidialamt ist die Entscheidung über den Ehrensold und dessen Festsetzung eine gesetzesvollziehende Verwaltungsentscheidung, für die das Bundespräsidialamt zuständig ist. Es handelt sich um eine tatbestandlich gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung. Damit erhält Christian Wulff bis an sein Lebensende eine jährliche Zahlung in Höhe von 199.000 Euro.