Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen
Ein Berliner wurde zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem ihm eine Serie von Einbrüchen und umfangreicher Computerbetrug zur Last gelegt wurde. Unter den Taten waren zwei Einbrüche bei Handball-Bundesligist Füchse Berlin, bei denen Bargeld in sechsstelliger Höhe jedoch nicht — wie zunächst befürchtet — die umstrittene Meisterschale betroffen war.
Urteil, Strafen und Vermögenseinziehung
Das Landgericht sprach den 42-Jährigen in mehreren Delikten schuldig. Es bildete zwei Gesamtstrafen von jeweils drei Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten Haft. Zusammen ergeben sie die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 160.000 Euro an. Die Angaben zu Strafmaß und Vermögensabschöpfung stammen von einer Gerichtssprecherin.
Die Tatserie im Überblick
Dem Urteil lag nach Angaben der Anklage eine Tatserie zwischen 2023 und 2026 zugrunde. Dazu zählten etwa 25 Einbrüche an unterschiedlichen Orten. In zwei Fällen bei den Füchsen Berlin nahm der Angeklagte nach Ermittlungen Bargeld in Höhe von 24.300 Euro mit.
Zu den weiteren Vorwürfen gehören der Diebstahl in 26 Fällen sowie Computerbetrug in 64 Fällen. Mehrfach soll der Beschuldigte EC‑Karten entwendet und damit Geld an Geldautomaten abgehoben haben. Der mutmaßliche Beginn der Serie datiert die Anklage auf Februar 2023, als ein Bürgeramt betroffen war.
Die Meisterschale: Versteckt, aber nicht unterschlagen
Die bei den Füchsen errungene deutsche Meisterschale war monatelang verschollen, bevor sie bei einer Inventur in einem selten genutzten Kellerraum der Geschäftsstelle wiederentdeckt wurde. Nach den Ermittlungen versteckte der Angeklagte die Trophäe während eines Einbruchs am 18. November 2025 hinter Kartons.

Vor Gericht erklärte der Geständige, er habe die Schale nicht behalten wollen, sondern sie aus einer Laune heraus versteckt. Die Gerichtssprecherin betonte, das Landgericht habe keine Zueignungsabsicht festgestellt und daher in diesem Punkt keine Verurteilung ausgesprochen.
Vorstrafen und Verfahrensstand
Der angeklagte Berliner ist nach Angaben der Behörden seit mehr als 20 Jahren wiederholt wegen Diebstahls straffällig geworden und hat bereits Haftstrafen verbüßt. Seit Mitte Januar befindet er sich in Untersuchungshaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Angaben zum weiteren Verlauf des Verfahrens machte die Gerichtssprecherin nicht.
lth/dpa











