Im Fall Block setzt Richterin Isabel Hildebrandt die Verhandlung aus

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Im Prozess um die Familie Block bleibt umstritten, ob das Handy von Gerhard Delling beschlagnahmt und ausgelesen werden durfte. Die geplante Aussage von Christina Block verzögert sich, während Richterin Isabel Hildebrandt zunehmend Druck macht.

Nach dem letzten Zeugen traten die Verteidiger in schneller Folge mit neuen Beweisanträgen an das Gericht heran. Dadurch hat sich das Ende der offiziellen Beweisaufnahme im Verfahren gegen Christina Block, Gerhard Delling, den Familienanwalt von Eugen Block und vier Mitangeklagte weiter in die Länge gezogen.

Ergänzende Anträge und Zeitplan

Die Verteidiger beantragten zuletzt zusätzliche Ermittlungen und Auswertungen, unter anderem zur Frage der Datenbeschlagnahme. Das Gericht muss nun über diese Anträge entscheiden, bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen werden kann.

Aktenstapel und ein mobiles Telefon als Beweis auf einem Gerichtstisch
Verteidiger beantragten weitere Auswertungen, darunter zur Datenbeschlagnahme.

Richterin Hildebrandt hat bereits zwei weitere Tage für die Erklärung von Christina Block im Kalender vorgemerkt. Sie drängt auf ein zügiges Verfahren.

Terminübersicht und mögliche Plädoyers

Der Prozess befand sich am Prozesstag 71, der auf einen Donnerstag datiert ist (20. August). Für die folgende Woche sind Termine am Dienstag, Mittwoch und Freitag geplant. Danach legt das Gericht eine Pause ein — die Sitzungen sollen am 21. und 22. September wieder aufgenommen werden.

Gerichtskalender mit markierten Verhandlungsterminen
Termine und Pause: Sitzungen sollen im September wieder aufgenommen werden.

Ob in der Sitzung im September bereits die ersten Plädoyers zu hören sein werden, bleibt offen. Das hängt auch von der Entscheidung über die jüngsten Beweisanträge ab.

Christina Block und ihre Kinder: Richterin gibt „Hausaufgaben“ auf

Im Gerichtssaal fiel, wie berichtet, das Stichwort „Hausaufgaben“ im Zusammenhang mit Christina Block und ihren Kindern. Konkrete Inhalte oder Fristen dieser gerichtlichen Vorgaben sind in den vorliegenden Informationen nicht näher beschrieben.

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