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Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt gegen einen jungen Mann, dem vorgeworfen wird, über Chatgruppen zu schweren Straftaten aufgerufen und andere dazu angestiftet zu haben. Dem Beschuldigten zufolge sitzt seit dem 17. März in Untersuchungshaft; das Verfahren hat die Behörde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen.
Ermittlungsstand und Verfahrensschritte
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft soll der Mann einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über den Fall berichtet.

Die Vorwürfe betreffen Handlungen, die sich über mehrere Länder erstrecken sollen. Die Ermittler führen zahlreiche Beschuldigungen zusammen und prüfen nun Verbindungen zu überregionalen Strukturen.
Vorwürfe im Detail
Den Angaben zufolge soll der Beschuldigte spätestens Ende März 2024 eine Vereinigung gegründet haben, die von einer rechtsextremen Ideologie geprägt sei. Ziel sei es gewesen, durch besonders schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag die bestehende Gesellschaftsordnung zu destabilisieren.
Die Bundesanwaltschaft nennt eine lange Liste von Tatvorwürfen: darunter Anstiftung zu Mord, mehrfache Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes sowie die bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte. Weiterer Vorwurfspunkte sind die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und die Verbreitung von Gewaltdarstellungen.
Konkrete Tatvorwürfe und internationale Bezüge
Als konkrete Beispiele führt die Behörde Fälle in Russland, den USA, Schweden und der Schweiz an. So soll der Beschuldigte in Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein anderes Kind mit einem Messer zu töten.

Außerdem werde ihm zur Last gelegt, Jugendliche in den USA und in Schweden zu aufgehetzten Brandstiftungen an Fahrzeugen angestiftet zu haben und in einer Gruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen zu haben. In einem weiteren Fall besteht der Verdacht, dass er online Kontakt zu einem Kind in einem europäischen Ausland aufnahm und dieses veranlasste, sich mit einem Messer sexuelle Handlungen vorzunehmen; das Opfer erlitt schwere Verletzungen.
Nach Auffassung der Ermittler hat der Beschuldigte teils Videozusammenschnitte solcher Taten im Internet verbreitet, um die Gruppierung und mögliche Anschläge zu bewerben.
Verbindung zur sogenannten COM‑Szene
Die Bundesanwaltschaft ordnet die beiden untersuchten Gruppierungen der COM‑Szene zu oder sieht zumindest eine enge Verbindung zu ihr. Diese Szene habe sich in den vergangenen Jahren vor allem im Internet entwickelt.
Typisch sei, dass Mitglieder in sozialen Medien und auf Gaming‑Plattformen gezielt nach sehr jungen, meist weiblichen Personen suchten. Über Manipulation und Zwang sollten diese Personen zu erniedrigenden Handlungen, Selbstverletzung oder sogar Suizid gedrängt werden.
Parallelen zu einem laufenden Verfahren in Hamburg
Der aktuelle Fall erinnert die Ermittler an ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Dort steht ein unter dem Forennamen „White Tiger“ bekannter Beschuldigter wegen zahlreicher Internetstraftaten vor Gericht.
Der Angeklagte in Hamburg wird beschuldigt, mehr als 200 Straftaten begangen und als Kopf eines Netzwerks mit der Bezeichnung „764“ gezielt psychisch vulnerablen Kindern nachgestellt zu haben. Staatsanwaltschaft und Ermittler sehen in beiden Fällen ähnliche Muster des Anwerbens und der Ausbeutung.
dpa/daw











