Papst Leo XIV. mit Adenokarzinom: Lungenarzt erklärt, was das bedeutet

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Papst Leo XIV. ließ in Rom einen bösartigen Lungentumor entfernen. Die rund 90 Minuten dauernde Operation betraf einen Lappen der rechten Lunge; Fachleute erklären nun, was das für seine Gesundheit und die weitere Behandlung bedeutet.

Was genau geschah?

Der 71-jährige Papst wurde im Universitätsklinikum Gemelli in Rom operiert. Während des Eingriffs entfernten die Chirurgen den rechten Unterlappen der Lunge, in dem sich ein Adenokarzinom befand. Laut Vatikan bestätigte eine sofortige feingewebliche Schnellschnittuntersuchung den bösartigen Befund.

Operationssaal mit Chirurgen bei thoraxchirurgischem Eingriff
Thoraxchirurgie: eine Lungenresektion in einem gut ausgestatteten OP-Saal.

Der Eingriff soll ohne Komplikationen verlaufen sein. Nach der Operation wachte der Papst regulär auf und wurde in ein Zimmer im zehnten Stock verlegt; die üblichen päpstlichen Räume standen wegen Renovierungsarbeiten nicht zur Verfügung. Vorgeschriebenes staatliches oder kirchliches Protokoll wird nicht berichtet.

Wie ist die kurzfristige Prognose?

Der Papst soll etwa eine Woche im Krankenhaus bleiben. Alle öffentlichen Termine sind bis zum 20. Oktober abgesagt.

Dr. Jan Volmerig, Direktor der Klinik für Thoraxchirurgie an den Evangelischen Kliniken Essen‑Mitte und Leiter des zertifizierten Lungenkrebszentrums, bewertet die Erholungs‑Chancen positiv. Der entfernte rechte Unterlappen mache anfänglich rund ein Viertel der Gesamtkapazität der Lunge aus. Viele Patientinnen und Patienten in ähnlichem Alter erreichten binnen eines Jahres eine vergleichbare Lungenfunktion wie vor der Operation, besonders wenn sie zuvor fit waren.

Welche weiteren Therapieschritte sind möglich?

Ob zusätzliche Behandlungen nötig sind, hängt von den detaillierten histologischen Ergebnissen und dem Ausmaß einer möglichen Ausbreitung ab. Nach Angaben von Experten ist eine Strahlentherapie nach dem aktuellen Befund eher unwahrscheinlich. Entscheidend werde sein, ob eine Chemotherapie, eine Immuntherapie oder eine Kombination daraus empfohlen wird.

Die Verträglichkeit einer Chemotherapie sei individuell verschieden. In vielen Fällen lasse sich die Behandlung ambulant durchführen; in Einzelfällen könne jedoch eine stationäre Begleitung nötig werden, etwa bei starken Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Veränderungen im Blutbild.

Was ist ein Adenokarzinom?

Lungenkrebs wird allgemein in zwei große Gruppen unterteilt: nicht‑kleinzellige und kleinzellige Karzinome. Das Adenokarzinom zählt zu den nicht‑kleinzelligen Tumoren, ist die häufigste Form und gilt als weniger aggressiv als kleinzellige Varianten. Adenokarzinome entstehen aus Drüsenzellen des Lungengewebes.

Mikroskopischer Schnitt eines Adenokarzinoms im Lungengewebe
Histologischer Blick: Adenokarzinom entsteht aus Drüsenzellen des Lungengewebes.

Im Frühstadium sind die Heilungschancen gut. Nach Einschätzung von Dr. Volmerig liegt die Fünf‑Jahres‑Überlebensrate in frühen Stadien bei über 80 bis 95 Prozent. Ausschlaggebend bleiben die genaue Tumorgröße und eine mögliche Lymphknotenbeteiligung.

Risikofaktoren und Früherkennung

Entgegen weit verbreiteter Annahmen betrifft Lungenkrebs nicht nur Raucher. Etwa 15 Prozent der Erkrankten haben nach Angaben von Fachleuten nie geraucht. Genetische Veranlagungen und Umweltfaktoren wie Feinstaub spielen eine Rolle. Auch das natürlich vorkommende radioaktive Gas Radon wird als Risikofaktor genannt; es kann unbemerkt aus dem Erdboden in Gebäude eindringen.

Viele Lungenkrebserkrankungen bleiben lange symptomfrei und werden zufällig entdeckt. Deshalb ist es wichtig, anhaltende Beschwerden ärztlich abklären zu lassen.

  • Warnzeichen: anhaltender oder veränderter Husten, Atemnot, Brustschmerzen, blutiger Auswurf, ungeklärter Gewichtsverlust, wiederkehrende Atemwegsinfekte, Fieber oder Schluckbeschwerden.

In Deutschland melden das Robert‑Koch‑Institut und andere Quellen jährlich etwa 58.400 Neuerkrankungen an Lungenkrebs.

Seit April 2026 gibt es ein systematisches Screeningangebot für starke Raucherinnen und Raucher: Anspruch besteht demnach alle zwölf Monate für Personen im Alter von 50 bis 75 Jahren, die über mindestens 25 Jahre ohne längere Unterbrechung geraucht haben und mindestens 15 Packungsjahre aufweisen.

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