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Die Senkung des Wahlalters hat die Wählerschaft in Berlin deutlich vergrößert – zugleich steigt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ohne Stimmenrecht auf einen Rekordwert. Das hat Folgen für die politische Repräsentation in der Hauptstadt vor der Abstimmung im September.
Wer ist neu im Wählerverzeichnis?
Erstmals sind bei der bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl auch 16- und 17-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit wahlberechtigt. Die Verfassungsänderung, die das möglich machte, trat im September 2023 in Kraft.

Insgesamt dürfen diesmal knapp 2,49 Millionen Menschen in Berlin an der Wahl teilnehmen – so viele wie seit 1990 nicht mehr. Nach Angaben des Amts für Statistik Berlin‑Brandenburg sind das rund 58.000 Stimmberechtigte mehr als bei der wiederholten Abgeordnetenhauswahl vor drei Jahren. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2025; eine Aktualisierung vor der Wahl wird noch erwartet.
Zunahme der Nicht-Wahlberechtigten
Gleichzeitig wächst die Gruppe derjenigen ohne Wahlrecht: Mehr als 1,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner dürfen nicht für das Abgeordnetenhaus stimmen. Damit hat dieser Anteil einen neuen Höchststand erreicht.
Die Statistikbehörde zeigt mehrere Treiber dieser Entwicklung: Berlin wächst, vor allem durch Zuzug von Menschen ohne deutschen Pass. Zugleich gibt es viele Wegzüge in das Umland. Seit 2011 hat die Zahl der Nicht‑Berechtigten deutlich stärker zugenommen als die der Wahlberechtigten.
Wer gehört zu den Nicht-Wahlberechtigten?
Den größten Einzelanteil der Stimmlosen bilden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Laut Statistik leben in Berlin etwa 976.000 Personen ohne deutschen Pass — ihre Zahl hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt (damals waren 457.806 Ausländerinnen und Ausländer gemeldet).

Daneben umfasst die Gruppe vor allem Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren; ihre Zahl liegt bei rund einer halben Million. Eine kleinere Gruppe sind Personen, denen in ausdrücklich geregelten Fällen durch rechtliche Vorschriften das Wahlrecht entzogen werden kann.
Regionale Unterschiede
Das Verhältnis von Wahlberechtigten zu Stimmlosen variiert stark zwischen den Wahlbezirken. In einigen Gebieten ist der Ausländeranteil sehr hoch, weil dort Unterkünfte für Geflüchtete oder Migrantinnen und Migranten liegen.
Beispiele aus den Statistikdaten: Im Wahlbezirk 223 (Reinickendorf), das Teile des ehemaligen Flughafengeländes Tegel umfasst, liegt der Anteil der BVV-Wahlberechtigten bei 28,65 Prozent; der Ausländeranteil betrug 68,6 Prozent. Im Wahlbezirk 402 (Tempelhof‑Schöneberg, Tempelhofer Feld) sind 30,4 Prozent wahlberechtigt, der Ausländeranteil lag bei 66,5 Prozent. Die Schließung einer großen Notunterkunft in Tegel Ende 2025 ist in den bisherigen Zahlen noch nicht vollständig abgebildet.
Kommunalwahl: EU-Bürger:innen mit Stimmrecht
Bei den gleichzeitig zur Abgeordnetenhauswahl stattfindenden Bezirksverordnetenversammlungs‑Wahlen (BVV) gilt eine andere Regel: EU‑Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren dürfen hier mitwählen. In Berlin betrifft das etwa 250.000 Menschen. Dadurch ist der Anteil der Stimmlosen bei den BVV‑Wahlen etwas geringer.
Insgesamt können an keiner der beiden Wahlen rund 1,2 Millionen Menschen teilnehmen – das entspricht etwa 30 Prozent der Hauptstadtbevölkerung und ist der höchste Wert seit mehr als 30 Jahren.
Passives Wahlrecht bleibt 18 Jahre
Berlin ist nach Niedersachsen und weiteren Ländern das siebte deutsche Bundesland, das das aktive Wahlalter auf 16 herabgesetzt hat. International gehört Berlin damit zu einer kleinen Gruppe von Staaten und Gebieten mit einem niedrigen Wahlalter.
Wichtig ist: Personen unter 18 Jahren haben nur das aktive Wahlrecht. Um selbst für das Abgeordnetenhaus kandidieren zu können, muss weiterhin das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Korrekturhinweis
In einer früheren Version des Textes war irrtümlich angegeben, das Wahlrecht könne in bestimmten Fällen etwa bei umfassender Betreuung oder bei schuldunfähigen Straftätern entzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass solche pauschalen Ausschlüsse verfassungswidrig sind. Wir haben den entsprechenden Abschnitt im Text korrigiert.











