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Der rbb begleitet die Abgeordnetenhauswahl in Berlin umfassend – im Fernsehen, im Radio, online und in den sozialen Medien. Dabei gelten für den öffentlich-rechtlichen Sender besondere Inhaltsregeln: Neutralität, Ausgewogenheit und die Pflicht, die freie Meinungsbildung zu unterstützen.
Grundsätze der Berichterstattung
Als öffentlich-rechtlicher Anbieter muss der rbb seine Berichterstattung an gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Standards ausrichten. Ziel ist, den Zuschauerinnen und Zuschauern eine sachliche und faktenbasierte Grundlage für ihre Entscheidungen zu bieten.

Die Redaktion orientiert sich an anerkannten journalistischen Regeln. Berichte sollen unabhängig, kritisch und möglichst ausgewogen sein. Diese Anforderungen gelten besonders eng in Wahlzeiten.
Abgestufte Chancengleichheit
Der rbb beachtet das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit. Demnach erscheinen Parteien in Berichten und Formaten entsprechend ihrer Bedeutung und ihren Wahlchancen.
Maßgeblich für diese Einordnung sind vor allem das Abschneiden bei früheren Wahlen und aktuelle Umfragewerte. Die Pflicht zur Ausgewogenheit gilt kanalübergreifend – also über Fernsehen, Radio und digitale Angebote hinweg. Gleichzeitig heißt das nicht, dass in jedem einzelnen Beitrag alle Parteien erwähnt werden müssen.
So entstehen die Formate
Die Auswahl von Themen, Gesprächspartnern und eingeladenen Vertreterinnen und Vertretern folgt redaktionellen Kriterien. Relevanz für die Berlinerinnen und Berliner sowie Zielgruppengerechtigkeit spielen dabei eine wichtige Rolle.
Bei Einladungen zu Diskussionssendungen oder Interviews wird die abgestufte Chancengleichheit berücksichtigt. Redaktionelle Entscheidungen treffen die Journalistinnen und Journalisten des Senders nach ihren fachlichen Maßstäben.
Wahlwerbung im rbb-Fernsehen
Wahlwerbung gehört formal nicht zur redaktionellen Berichterstattung. Der rbb stellt Parteien kostenfreie Sendezeit für Wahlwerbespots zur Verfügung.

Die Verteilung der Spots richtet sich nach rechtlichen Vorgaben, unter anderem solchen aus dem Parteiengesetz (§ 5 PartG), sowie nach früheren Wahlergebnissen und den Kräfteverhältnissen in der letzten Legislaturperiode. Inhaltlich verantworten die Parteien ihre Spots selbst; der Sender übernimmt dafür keine redaktionelle Verantwortung. Ein Spot darf nur bei eindeutigen Rechtsverstößen abgelehnt werden.
Programme, Formate und Angebote
Die Wahl wird in zahlreichen Sondersendungen thematisiert, zugleich fließen Beiträge in das laufende Programm ein. Auf allen Plattformen des rbb gibt es Berichterstattung zur Abgeordnetenhauswahl.
rbb|24 bietet einen Überblick über seine Wahlberichterstattung. Zu speziellen Formaten zählen unter anderem:
Das TikTok-Format #deindailystruggle von rbb|24 und Fritz startet am Montag, 31. August. Dort stellen sich Spitzenkandidatinnen und -kandidaten Anliegen junger Wählerinnen und Wähler.
Fritz unternimmt zudem eine Tour durch alle zwölf Berliner Bezirke: In der Nachmittagssendung werden vor Ort engagierte Menschen vorgestellt und befragt.
Der landespolitische Podcast Spreepolitik begleitet die heiße Phase des Wahlkampfs im August und September. Neue Folgen erscheinen freitagnachmittags in ARD Sounds.
Und die Landeswelle rbb 88.8 fragt seit dem Montag, 24. August, die Berlinerinnen und Berliner, welche Maßnahmen sie als Erste ergreifen würden, wenn sie Regierende Bürgermeisterin oder Regierender Bürgermeister wären.
Wahltag: Prognosen und Ergebnisse
Am Wahltag bündelt der rbb seine Berichterstattung und stellt Prognosen, Hochrechnungen sowie die amtlichen Ergebnisse zur Verfügung. Diese Formate sind Teil der umfassenden Live-Berichterstattung.
Umgang mit Fehlern
Der Sender arbeitet nach journalistischen Standards, zu denen auch der Umgang mit Fehlern gehört. Korrekturen und Klarstellungen sind Teil der redaktionellen Verantwortung und werden entsprechend gehandhabt.












