Wichtige Hinweise zu den Wahlen in Berlin 2026

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Am 20. September 2026 wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für die nächsten fünf Jahre. Erstmals können 16- und 17‑Jährige bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mitbestimmen – und die Abstimmungen finden wieder im regulären Fünf‑Jahres‑Rhythmus statt, nachdem die Wahlwiederholung 2023 eine Ausnahme war.

Wofür wird am 20. September gewählt?

Gewählt wird das Landesparlament von Berlin, also das Abgeordnetenhaus, sowie die Vertretungen der zwölf Bezirke, die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV).

Volksentscheide sind an diesem Wahltermin nicht vorgesehen. Die Initiativen „Berlin autofrei“ und „Berlin werbefrei“ konnten nicht genügend Unterstützerunterschriften vorlegen und werden deshalb nicht zur Abstimmung kommen. Die erste forderte erhebliche Einschränkungen des Autoverkehrs innerhalb des S‑Bahn‑Rings; die zweite zielte auf strengere Regeln für Außenwerbung im öffentlichen Raum ab.

Warum finden 2026 wieder reguläre Wahlen statt?

Das Abgeordnetenhaus wird regulär alle fünf Jahre gewählt. Die ursprünglich für 2021 geplante Wahl musste wegen gravierender Organisationsmängel vollständig wiederholt werden; die Neuwahl fand daher 2023 statt, ohne die Legislaturperiode neu zu beginnen. Deshalb kehrt Berlin 2026 zum normalen Zyklus zurück.

Wer darf abstimmen?

Zum Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus berechtigt sind laut Vorgaben grundsätzlich alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Berlin gemeldet sind. Wer in Berlin wählen will, muss also spätestens seit dem 20. Juni gemeldet gewesen sein.

Wählerin füllt Stimmkarte mit Erst- und Zweitstimme aus
Bei der Abgeordnetenhauswahl werden Erst- und Zweitstimme auf einer Stimmkarte abgegeben.

Neu ist die Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre für die Wahl zum Abgeordnetenhaus; für die BVV war dieses Alter bereits zuvor zulässig. Zudem dürfen auch Staatsangehörige anderer EU‑Mitgliedstaaten ab 16 Jahren, die in Berlin wohnen, bei den Wahlen ihre Stimme abgeben.

Rund 2,4 Millionen Menschen sind berechtigt; sie erhalten die Wahlbenachrichtigung automatisch per Post. Der Versand begann am Montag, dem 10. August, und soll bis Ende August abgeschlossen sein. Die Karte enthält Informationen zu Wahlort und Öffnungszeiten.

Wie wird gewählt?

Für das Abgeordnetenhaus hat jede Wählerin und jeder Wähler wie beim Bundestag zwei Stimmen: die Erststimme für eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im der jeweiligen Wahlkreises (Berlin ist in 78 Wahlkreise gegliedert) und die Zweitstimme für eine Partei. Beide Stimmen werden auf einer einzigen Stimmkarte abgegeben.

Bei den Bezirksverordnetenversammlungen gibt es jeweils nur eine Stimme, mit der ein Kandidat oder eine Kandidatin einer Partei oder eines Wahlbündnisses gewählt wird.

Briefwahl ist möglich. Die Unterlagen können vor der Wahl online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde beantragt werden. Berlin stellt rechtzeitig Informationen zu Fristen und Verfahren bereit.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem wählen: Mit einem gültigen Ausweisdokument lässt sich der Wahlraum online über die vom Land veröffentlichte Suchfunktion ermitteln; Auskünfte erteilen auch die örtlichen Wahlvorstände.

Wie viele Sitze hat das Abgeordnetenhaus?

Das Abgeordnetenhaus besteht regulär aus mindestens 130 Abgeordneten. 78 Mandate werden direkt in den Wahlkreisen vergeben, die übrigen Sitze nach Landeslisten. Ausgleichs‑ und Überhangmandate können die Gesamtsitze erhöhen; in der laufenden Legislaturzeit beträgt die Zahl der Abgeordneten 159.

Leere Sitzreihen in einem Parlamentsaal
Das Abgeordnetenhaus besteht regulär aus mindestens 130 Sitzen, mit Ausgleichsmandaten mehr.

Wer tritt an?

Nach Ablauf der Fristen sind 17 Parteien zur Wahl zugelassen. Davon haben zwölf Parteien landesweite Listen eingereicht; andere treten nur in einzelnen Bezirken an oder mit Bezirklisten.

  • Parteien mit Landesliste: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit), DKP, Die Urbane, FDP, ÖDP, Partei des Fortschritts (PdF), Die Partei, Tierschutzpartei, SGP, Volt.
  • Parteien mit Listen in allen Bezirken: SPD, CDU, Die Linke.
  • Parteien mit Listen in einzelnen Bezirken: Bergpartei (B*), Die Heimat.

Darüber hinaus haben sich elf Einzelkandidatinnen und -kandidaten ohne Parteizugehörigkeit aufgestellt.

Welche Spitzenkandidatinnen und -kandidaten treten an?

Bei mehreren Parteien gab es Wechsel oder Neuaufstellungen kurz vor der Wahl:

  • CDU: Stefan Evers, Senator für Finanzen und Kultur, ist als Spitzenkandidat nominiert. Er übernahm die Rolle rund zehn Wochen vor dem Urnengang nach dem Rückzug von Kai Wegner.
  • SPD: Die Sozialdemokraten setzen auf ihren neuen Landesvorsitzenden Steffen Krach als Spitzenkandidat.
  • Grüne: Die Partei tritt erneut mit einem Doppelspitzenduo an: Werner Graf und Bettina Jarasch. Sollte ein Bündnis die Regierungsverantwortung übernehmen, ist vorgesehen, dass Graf das Amt des Regierenden Bürgermeisters übernimmt.
  • Die Linke: Erstmals führt Elif Eralp die Partei als Spitzenkandidatin in den Wahlkampf.
  • AfD: Kristin Brinker ist erneut Spitzenkandidatin der Berliner AfD.
  • FDP: Christoph Meyer, Landesvorsitzender der Berliner FDP, tritt erstmals als Spitzenkandidat an.
  • BSW: Das Bündnis Sahra Wagenknecht startet erstmals in Berlin; Spitzenkandidat ist Alexander King, der bereits seit 2023 als Abgeordneter im Parlament sitzt (damals noch als Mitglied der Linken).

Was passiert nach der Wahl?

Sobald die Wahllokale schließen, werden gegen 18 Uhr erste Prognosen veröffentlicht, die auf Befragungen direkt nach dem Gang zur Urne beruhen. Im Laufe des Abends folgen vorläufige Ergebnisse, die sich nach und nach der tatsächlichen Auszählung annähern.

Ein vorläufiges amtliches Ergebnis wird üblicherweise in der Wahlnacht oder am Folgetag bekanntgegeben. Die endgültigen, amtlichen Ergebnisse stellt die Landeswahlleitung erst nach einigen Wochen fest.

Im Anschluss beginnen die Parteien Koalitionsgespräche, die oft mehrere Wochen dauern. Nach dem Abschluss einer Koalitionsvereinbarung wählt das Abgeordnetenhaus den oder die Regierende(n) Bürgermeister(in). Dieser beziehungsweise diese beruft dann die Senatorinnen und Senatoren.

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