Briefwahl in Berlin: Wichtige Hinweise für Wähler

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<pViele Berlinerinnen und Berliner werden ihre Stimmen voraussichtlich per Brief abgeben. Ab dem 10. August werden die Wahlbenachrichtigungen versandt, und gleichzeitig startet die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Warum die Briefwahl in diesem Jahr eine größere Rolle spielt

Der Anteil derjenigen, die nicht im Wahllokal erscheinen, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen — bundesweit und auch in Berlin. Landeswahlleiter Stephan Bröchler rechnete Ende Juli mit einem Verhältnis von rund 45 Prozent Briefwählern.

Die Landeswahlleitung erstellte das Wählerverzeichnis bis zum 7. August. Ab dem 10. August laufen der Versand der Benachrichtigungen und die Online-Antragstellung an.

Wer kann per Brief wählen — und wie beantrage ich die Unterlagen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die zur Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses oder der Bezirksverordnetenversammlung zugelassen sind. Für die Briefwahl ist kein besonderer Grund erforderlich.

Jugendliche hält Stimmzettel vor Wahllokal
Erstmals sind 16- und 17‑Jährige bei der Abgeordnetenhauswahl stimmberechtigt.

Am schnellsten beantragen Sie die Unterlagen online, etwa über den QR‑Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die Website des Landes Berlin (service.berlin.de). Alternativ lässt sich der Antrag herunterladen und schriftlich, per E‑Mail oder Fax an das zuständige Bezirkswahlamt senden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Was ist neu im Wahlablauf?

Zum ersten Mal sind bei der Abgeordnetenhauswahl auch 16- und 17‑Jährige stimmberechtigt. Außerdem wird die Erst- und Zweitstimme diesmal auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben, nicht mehr auf zwei getrennten.

Fristen für die Beantragung

Online sind Anträge vom 10. August 2026 bis zum 15. September 2026 möglich. Schriftliche Anträge konnten bereits Ende Juli gestellt werden und werden in den Bezirkswahlämtern noch bis zum 18. September 2026, 15:00 Uhr, angenommen.

Beachten Sie: Selbst wenn ein schriftlicher Antrag am 18. September eingereicht wird, kann der postalische Versand der Unterlagen zu spät erfolgen. Gültig sind nur jene Stimmzettel, die bis zum Wahlabend (20. September 2026, 18:00 Uhr) beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sind.

Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich im Wahlamt abholen wollen, bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung und einen Lichtbildausweis mit.

Welche Angaben benötigt der Antrag?

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift in Berlin (Straße, Hausnummer, PLZ)
  • Geburtsdatum
  • Empfangsadresse für die Briefwahlunterlagen
  • falls möglich: Eintragungsnummer im Wählerverzeichnis
  • bei schriftlicher oder per Fax gestellter Beantragung: Unterschrift

So verfahren Sie mit dem ausgefüllten Stimmzettel

Falten Sie den ausgefüllten Stimmzettel und legen Sie ihn in den amtlichen, weißen Stimmzettelumschlag. Dieser Umschlag muss verschlossen werden.

Versiegelter weißer Stimmzettelumschlag und unterschriebener Wahlschein im roten Wahlbriefumschlag
So legen Sie Stimmzettel und Wahlschein korrekt in den roten Wahlbriefumschlag.

Platzieren Sie den versiegelten weißen Umschlag zusammen mit dem unterschriebenen und datierten Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Die Unterschrift ist Teil der eidesstattlichen Erklärung. Danach den roten Umschlag verschließen.

Der Wahlbrief kann per Post verschickt oder persönlich abgegeben werden. Innerhalb Deutschlands ist in der Regel kein Porto nötig.

Bis wann muss der Wahlbrief beim Wahlamt ankommen?

Entscheidend ist der Eingang beim zuständigen Bezirkswahlamt bis zum Wahltag, Sonntag, 20. September 2026, 18:00 Uhr. Kalkulieren Sie für den Versand mindestens drei Werktage ein.

Wer möchte, kann die Unterlagen persönlich im Bezirkswahlamt ausfüllen und dort in eine Urne werfen. Laut Landeswahlleitung gilt ein Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post bis zum Samstag vor der Wahl als rechtzeitig, sofern für diesen Kasten eine Samstagsleerung vorgesehen ist und die letzte Leerung noch nicht stattgefunden hat.

Später eingehende Wahlbriefe — also nach Sonntag, 20.09., 18:00 Uhr — werden nicht berücksichtigt.

Was tun bei fehlenden oder verlorenen Unterlagen?

Typischerweise gehören zum Briefwahlpaket: der Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl. Fehlt etwas, sollten Sie umgehend das Bezirkswahlamt kontaktieren.

Kann eine wahlberechtigte Person glaubhaft machen, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren ging, kann bis zum 19. September 2026, 12:00 Uhr, ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden. Der zuvor nicht zugestellte oder verlorene Wahlschein verliert damit seine Gültigkeit.

Wie werden die eingelieferten Wahlbriefe verarbeitet?

Die verschlossenen Wahlbriefe werden bis zum Wahltag gesammelt und sicher verwahrt. Am Wahltag werden sie den jeweiligen Briefwahlvorständen zugeteilt.

In der Regel beginnen die Vorstände ab etwa 15:00 Uhr mit dem Öffnen der roten Umschläge und prüfen die Gültigkeit der Wahlscheine. Unbeanstandete, verschlossene weiße Stimmzettelumschläge werden getrennt von den Wahlscheinen aufbewahrt.

Die Stimmzettel werden anonymisiert in eine Urne gelegt, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Wählerinnen und Wähler möglich sind. Nach 18:00 Uhr werden diese Stimmzettel gemeinsam mit den im Wahllokal abgegebenen Stimmen aus der Urne entnommen und öffentlich ausgezählt.

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