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Am 20. September 2026 wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen — und damit die politische Zusammensetzung der Hauptstadt für die nächsten fünf Jahre. Die Abstimmung fällt in einen regulären Turnus, bringt aber zwei bemerkenswerte Neuerungen: erstmals dürfen 16- und 17‑Jährige bei der Abgeordnetenhauswahl mitentscheiden, und zwei geplante Volksentscheide scheiterten vorab an zu wenigen Unterschriften.
Was genau steht zur Wahl?
Im Mittelpunkt steht das Abgeordnetenhaus, das Landesparlament Berlins. Parallel dazu werden in allen zwölf Bezirken die Stimmen für die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) abgegeben. Volksentscheide finden an diesem Tag nicht statt: Die Initiativen „Berlin autofrei“ und „Berlin werbefrei“ kamen nicht auf die erforderliche Zahl an Unterschriften.
Beide Initiativen wollten weitreichende Eingriffe in die Stadtgestaltung: Das eine Projekt zielte auf eine deutliche Einschränkung des Autoverkehrs innerhalb des S‑Bahn‑Rings, das andere auf eine strengere Regulierung von Außenwerbung im öffentlichen Raum.
Warum ist die Wahl 2026 termingerecht?
In Berlin gilt ein Fünf‑Jahres‑Rhythmus für das Landesparlament. Die reguläre Wahlperiode wurde nicht neu gestartet, obwohl die ursprüngliche Wahl von 2021 wegen erheblicher Pannen 2023 wiederholt werden musste. Deshalb findet die nächste planmäßige Abstimmung nun wie vorgesehen 2026 statt.
Wer darf wählen?
Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus sind grundsätzlich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stimmberechtigt, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind. Für die Teilnahme bedeutete das: Anmeldung bis spätestens zum 20. Juni.
Für die Bezirkswahlen und andere kommunale Abstimmungen gilt das geringere Mindestalter bereits länger. Zudem dürfen Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU‑Staaten an Bezirkswahlen teilnehmen, sofern sie die Alters‑ und Wohnsitzvoraussetzungen erfüllen.
Rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte erhalten vorab automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Der Versand begann am 10. August und soll bis Ende August abgeschlossen sein. Die Benachrichtigung nennt das Wahllokal und Öffnungszeiten.
Wie läuft die Stimmabgabe ab?
Bei der Abgeordnetenhauswahl haben Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: Die Erststimme bestimmt eine Person im Wahlkreis; Berlin ist in 78 Wahlkreise aufgeteilt. Die Zweitstimme entscheidet über die Parteienstärke und damit maßgeblich über die Sitzverteilung im Parlament. Erst‑ und Zweitstimme werden auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben.

Für die Bezirksverordnetenversammlungen steht jeder Wählerin und jedem Wähler eine Stimme zu, mit der eine Listenvorschlagsliste oder ein Einzelbewerber gewählt werden kann.
Außerdem ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen müssen vorher beantragt werden — online, schriftlich oder persönlich beim zuständigen Wahlamt. Konkrete Fristen und Abläufe veröffentlicht das Land Berlin rechtzeitig vor dem Termin.
Fehlt die Wahlbenachrichtigung, ist die Teilnahme trotzdem möglich: Mit einem gültigen Ausweisdokument kann das zuständige Wahllokal über die Online‑Suchfunktion des Landes oder direkt beim Bezirkswahlamt ermittelt werden.
Wie groß ist das Parlament?
Das Abgeordnetenhaus hat formal mindestens 130 Sitze. Davon werden 78 Mandate in den Wahlkreisen direkt vergeben; die weiteren Sitze erhalten Parteien über Bezirks‑ und Landeslisten. Durch Überhang‑ und Ausgleichsmandate kann die Gesamtzahl steigen. Aktuell umfasst das Parlament deshalb 159 Abgeordnete.
Welche Parteien und Bewerber treten an?
Nach Ablauf der Fristen treten insgesamt 17 Parteien an. Zwölf von ihnen haben Landeslisten eingereicht; mehrere weitere sind in unterschiedlichen Bezirken präsent. Zudem gibt es elf Einzelbewerber, die ohne Parteizugehörigkeit antreten.
Zu den Parteien mit Landeslisten zählen unter anderem AfD, Grüne, BSW, DKP, FDP, ÖDP, Die Urbane, PdF, Die Partei, Tierschutzpartei, SGP und Volt. Die SPD, CDU und Die Linke treten mit Bezirkslisten in allen Bezirken an. In einzelnen Bezirken sind außerdem Listen wie die Bergpartei (B*) oder Die Heimat vertreten.
Wer führt die Spitzenlisten an?
Mehrere Parteien schicken bekannte Politikerinnen und Politiker in den Wahlkampf. Bei der CDU ist seit Mitte Juli Finanz‑ und Kultursenator Stefan Evers Spitzenkandidat — er war gewählt worden, nachdem der frühere Regierende Bürgermeister Kai Wegner seine Kandidatur zurückgezogen hatte. Der Wechsel erfolgte circa zehn Wochen vor der Wahl.
Die SPD geht mit dem neuen Landesvorsitzenden Steffen Krach ins Rennen. Die Grünen treten erneut mit einer Doppelspitze an: Bettina Jarasch und Werner Graf; im Erfolgsfall ist Graf als Fraktionschef als Regierender Bürgermeister vorgesehen. Die Linke wird erstmals von Elif Eralp als Spitzenkandidatin angeführt. Bei der AfD ist Kristin Brinker erneut Spitzenkandidatin. Weitere nennenswerte Spitzenpersonen sind für das BSW das Duo Alexander King und Michael Lüders sowie für die FDP der Landesvorsitzende Christoph Meyer.
Wie steht es in den Umfragen?
Der jüngste BerlinTrend von Infratest dimap im Auftrag des rbb (Befragung vom 16. Juli 2026) zeigt ein offenes Rennen. Demnach läge Die Linke mit 22 Prozent vorn, gefolgt von der CDU mit 20 Prozent. Die Grünen erreichen 17, die AfD 16 und die SPD 12 Prozent.
BSW und FDP würden dem Erhebungsstand zufolge jeweils bei drei Prozent liegen und damit nicht ins Parlament einziehen. Nach diesen Zahlen hätte die derzeitige schwarz‑rote Koalition keine eigene Mehrheit; realistisch wären eher dreier Koalitionen. Umfragen geben jedoch nur einen Stimmungsstand zum Befragungszeitpunkt wieder und sind keine sichere Vorhersage für das Wahlergebnis.
Was geschieht nach der Stimmabgabe?
Direkt nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr veröffentlichen Institute erste Prognosen auf Basis von Nachwahlbefragungen; im Abendverlauf folgen detailliertere Hochrechnungen. Ein vorläufiges amtliches Ergebnis wird in der Regel noch in der Wahlnacht oder am Folgetag bekanntgegeben. Das endgültige, amtlich festgestellte Ergebnis stellt später der Landeswahlausschuss fest.
Im Anschluss beginnen die Koalitionsgespräche zwischen den Parteien. Solche Verhandlungen dauern oft mehrere Wochen. Nach Unterzeichnung eines Koalitionsvertrags wählt das Abgeordnetenhaus die oder den Regierenden Bürgermeister; diese Person ernennt dann die Senatorinnen und Senatoren der neuen Regierung.











