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Die Brandenburger Landesregierung untersagt der AfD künftig die Verbreitung von Parteimaterial an Schulen. Die Maßnahme stützt sich auf eine 2024 verschärfte Regel im Schulgesetz und die Einschätzung des Verfassungsschutzes.
Verbot richtet sich gegen Symbole und Werbemittel
Das Bildungsministerium erklärt, dass auf Schulgelände, bei schulischen Veranstaltungen und im laufenden Unterricht künftig nicht mehr erlaubt sei, Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen oder zu verteilen. Für Gruppen, die in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch genannt werden, gelte die Verfassungsfeindlichkeit als vorausgesetzt.

Warum die Regel jetzt angewandt wird
Entscheidend für die Anwendung der Vorschrift ist der Verweis auf den jüngsten Bericht des Verfassungsschutzes. Dort wird der Landesverband der AfD dem Bericht zufolge als rechtsextremistisch eingeordnet. Nach Angaben des Ministeriums seien die Schulleitungen über diese Einstufung informiert worden.
Die gesetzliche Grundlage dafür wurde 2024 geschaffen. Damals ergänzte das Brandenburger Schulgesetz einen Paragrafen, der ein allgemeines Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen vorsieht und gleichzeitig eine Meldepflicht für bestimmte Vorfälle einführt.
Hintergrund: Fälle in Schulen führten zur Verschärfung
Als Auslöser für die Novelle gilt ein Vorfall aus dem Jahr 2023. Damals hatten zwei Lehrkräfte einer Schule in Burg im Spreewald in einem anonymen Schreiben von Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie berichtet.

Das Ministerium betont, dass Schulen nun verpflichtend Vorfälle melden müssen, etwa die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder antisemitische und rassistische Übergriffe. Die Gesetzesänderung ist als Reaktion auf solche Meldungen zu verstehen.
AfD-Landtagsfraktion kritisiert das Vorgehen
Die AfD-Fraktion im Landtag reagierte ablehnend. Der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch sagte, «Der Kampf gegen Andersdenkende läuft», und beklagte, dass Verbindungen zur AfD leicht als Propaganda eingestuft und damit an Schulen verboten würden. Er warnte vor einem zunehmenden Druck auf Schülerinnen und Schüler.
Meinungsfreiheit und politische Neutralität an Schulen
Das Ministerium weist darauf hin, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit grundsätzlich gilt. Zugleich gibt es in Brandenburg ein generelles Verbot für parteipolitische Werbung während des Schulbetriebs und bei schulischen Veranstaltungen. Ziel sei die Wahrung der parteipolitischen Neutralität an Bildungseinrichtungen.
Gleichzeitig betont das Ministerium, dass es keine pauschale Anweisung gebe, wie mit politischen Äußerungen von Schülerinnen und Schülern umzugehen sei. Lehrkräfte sollten demnach politische Themen begleiten, kritische Analyse fördern und den Jugendlichen helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dabei solle offen Haltung gegen antidemokratische, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Positionen gezeigt werden.
Sendung: rbb24 Fritz, 26.07.2026, 21:30 Uhr. Audio: rbb24 Fritz, 26.07.2026, Timo Mascheski











