Das Wichtigste zur Wahl in Berlin 2026

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Am 20. September 2026 wählen Berlinerinnen und Berliner ein neues Landesparlament sowie die Bezirksverordnetenversammlungen — erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige mitentscheiden. Dieser Urnengang bringt die Stadt zurück in den regulären Wahlrhythmus nach der Wiederholungswahl 2023 und entscheidet über die politische Zusammensetzung der nächsten fünf Jahre.

Wofür wird am 20. September gewählt?

Gegenstand der Wahl ist in erster Linie das Berliner Landesparlament, das Berliner Abgeordnetenhaus. Zeitgleich bestimmen die Wählerinnen und Wähler die Zusammensetzung der 12 Bezirksverordnetenversammlungen (BVV).

Volksentscheide finden diesmal nicht statt: Zwei Initiativen, die eine autofreie Innenstadt innerhalb des S‑Bahn‑Rings und strengere Regeln für Außenwerbung forderten, sammelten nicht genügend Unterschriften, um ein Referendum auszulösen.

Warum folgt so bald wieder eine Wahl auf die Wahl 2023?

Das Abgeordnetenhaus wird regulär alle fünf Jahre neu gewählt. Obwohl 2021 bereits eine Wahl stattfand, musste sie aufgrund erheblicher organisatorischer Mängel vollständig wiederholt werden — daher die Ersatzwahl 2023.

Die Wiederholungswahl führte nicht zu einer Verlängerung oder Neusetzen der regulären Legislaturperiode. Deshalb findet die planmäßige Wahl 2026 statt und richtet den Wahlkalender wieder auf den üblichen Fünf‑Jahres‑Takt aus.

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind Personen mit deutschem Pass, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben. Die Frist zur Eintragung in die Wählerverzeichnisse endete am 20. Juni.

Jugendliche mit Wahlbenachrichtigung und Ausweis vor einem Wahllokal
Erstmals sind auch 16- und 17‑Jährige wahlberechtigt.

Auch Staatsangehörige anderer EU‑Länder, die in Berlin wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind, können an der Landesparlamentswahl teilnehmen.

Rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Der Versand begann am Montag, 10. August und soll voraussichtlich bis Ende August abgeschlossen sein. Die Karte nennt die zuständigen Wahllokale und deren Öffnungszeiten.

Wie läuft das Wählen ab?

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus gibt es zwei Stimmen auf einem gemeinsamen Stimmzettel: Die Erststimme bestimmt direkt gewählte Kandidatinnen und Kandidaten in den 78 Wahlkreisen. Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt; sie ist ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Parlament.

Gemeinsamer Stimmzettel mit Erst- und Zweitstimme in einer Hand
Erststimme für Direktkandidat, Zweitstimme für die Partei entscheidet Sitzzahl.

Für die Bezirksverordnetenversammlungen hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme, die an eine Parteiliste oder Wählervereinigung geht.

Briefwahl ist möglich, muss aber vorher beantragt werden – online, schriftlich oder persönlich beim zuständigen Wahlamt. Informationen zu Fristen und Verfahren stellt das Land Berlin bereit.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht findet, kann trotzdem wählen: Mit einem gültigen Ausweis ist die Stimmabgabe weiterhin möglich. Die Online‑Suchfunktion des Landes oder das zuständige Bezirkswahlbüro nennen das passende Wahllokal.

Wie viele Sitze hat das Abgeordnetenhaus?

Das Parlament verfügt regulär über mindestens 130 Sitze. Davon werden 78 Direktmandate in den Wahlkreisen vergeben; die übrigen Mandate folgen aus den Landeslisten der Parteien. Durch Überhang‑ und Ausgleichsmandate kann die Sitzzahl jedoch steigen. Aktuell besteht das Abgeordnetenhaus aus 159 Mitgliedern.

Welche Parteien treten an?

Nach Ablauf der Zulassungsfristen kandidieren 17 Parteien. Zwölf davon sind mit Landeslisten vertreten; fünf treten mit Listen auf Bezirksebene an.

Landesweit antretende Parteien

  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Bündnis 90/Die Grünen
  • Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  • Die Urbane. Eine HipHop Partei
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Ökologisch‑Demokratische Partei (ÖDP)
  • Partei des Fortschritts (PdF)
  • Die Partei
  • Tierschutzpartei (Partei Mensch Klima Tierschutz)
  • Sozialistische Gleichheitspartei (SGP)
  • Volt Deutschland

Parteilisten in allen Bezirken

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Christlich Demokratische Union (CDU)
  • Die Linke

Parteilisten in einzelnen Bezirken

  • Bergpartei, die Überpartei (B*)
  • Die Heimat

Darüber hinaus treten elf unabhängige Einzelbewerberinnen und -bewerber an, die nicht parteigebunden sind und die formalen Voraussetzungen erfüllten.

Wer sind die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten?

Mehrere Parteien haben ihre Spitzenpersonen benannt. Einige Wechsel und Neuerungen prägen das Feld.

  • CDU: Stefan Evers, Berliner Senator für Finanzen und Kultur, wurde als neuer Spitzenkandidat nominiert. Er folgt auf Kai Wegner, nachdem dieser seine Kandidatur zurückgezogen hatte; die Entscheidung fiel rund zehn Wochen vor der Wahl.
  • SPD: Die Partei geht mit ihrem neuen Landesvorsitzenden Steffen Krach in die Wahl.
  • Grüne: Erneut als Doppelspitze treten Werner Graf und Bettina Jarasch an. Sollte die Koalition der Grünen den Senat stellen, wäre Werner Graf als Fraktionschef aussichtsreicher Kandidat für das Amt des Regierenden Bürgermeisters.
  • Die Linke: Elif Eralp führt ihre Partei erstmals als Spitzenkandidatin in eine Wahl.
  • AfD: Kristin Brinker ist erneut Spitzenkandidatin der Berliner AfD, wie bereits 2021 und 2023.
  • FDP: Christoph Meyer, Landeschef der FDP Berlin, tritt erstmals als Spitzenkandidat zur Abgeordnetenhauswahl an.
  • BSW: Die neu gegründete BSW misst sich erstmals in einer Berliner Wahl. Ihr Spitzenkandidat ist der Landesvorsitzende Alexander King, der bereits seit 2023 als Abgeordneter fungiert, nachdem er damals auf der Liste der Linken gezogen war.

Was geschieht nach der Wahl?

Sobald die Wahllokale um 18 Uhr schließen, veröffentlichen Meinungsforschungsinstitute erste Hochrechnungen auf Basis von Exit‑Polls. Im Laufe des Abends werden die Prognosen präziser.

Ein vorläufiges amtliches Ergebnis wird meist noch in der Wahlnacht oder am folgenden Tag bekanntgegeben. Die endgültige amtliche Feststellung folgt später durch die Landeswahlleiterin bzw. den Landeswahlleiter.

Anschließend beginnen Sondierungen und Koalitionsverhandlungen zwischen den Parteien. Solche Gespräche können mehrere Wochen dauern. Nach Unterzeichnung eines Koalitionsvertrags wählt das Parlament den oder die Regierende Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister; dieser bzw. diese ernennt dann die Senatorinnen und Senatoren.

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