Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen
Die Berliner Wahlen am 20. September betreffen nicht nur Inhaberinnen und Inhaber deutscher Pässe: EU-Bürger dürfen auf kommunaler Ebene mitentscheiden, und Menschen ohne Wahlrecht können über beratende Gremien Gehör finden. Dieser Text erklärt kurz, wer wählen darf, welche Aufgaben die Gemeinden haben und welche Folgen das für den Alltag in Berlin hat.
Deutsche Staatsangehörige: volles Wahlrecht
Wer einen deutschen Pass besitzt, hat sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht: Sie können also wählen und selbst für Ämter kandidieren. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt automatisch, sofern die Person mindestens drei Monate vor dem Wahltermin in Berlin gemeldet war. Für die diesjährige Wahl war die Frist am 20. Juni abgelaufen.

Neu in Berlin ist, dass 16- und 17-Jährige erstmals beim Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen abstimmen dürfen. Für eine Kandidatur gilt weiterhin die Altersgrenze von 18 Jahren.
EU-Bürger und kommunale Mitbestimmung
EU-Bürgerinnen und -bürger haben das Recht, auf kommunaler Ebene zu wählen und zu kandidieren. Dieses Recht stützt sich auf das Grundgesetz und die EU-Verträge.
In Berlin betrifft das vor allem die Wahl zur BVV (Bezirksverordnetenversammlung). Die Wahlmindestalterregelung für die BVV wurde bereits 2011 auf 16 Jahre gesenkt; Kandidaturen setzen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus.
Das Berliner Landesamt rechnet damit, dass rund 250.000 EU-Bürgerinnen und -bürger in diesem Jahr wahlberechtigt sind — das entspricht etwa neun Prozent des Wahlvolks und ist ein Rekordwert. Wahlunterlagen sollen nach Angaben des Landeswahlleiters bis zum 30. August per Post zugestellt werden; wer sie bis dahin nicht erhalten hat, wird gebeten, den Landeswahlleiter oder das zuständige Bezirksamt zu kontaktieren.
Wichtige Hinweise zu Briefwahl und Fristen
Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass die Stimmen vor Schließung der Wahllokale beim zuständigen Wahlvorstand eingehen. Nach Ablauf der Frist eingehende Stimmen sind ungültig, unabhängig vom Poststempel. Da Wahltage in Deutschland auf Sonntage fallen und Postdienste an diesem Tag eingeschränkt sind, empfiehlt es sich, Briefwahlunterlagen frühzeitig zurückzusenden.
Referenden: keine Beteiligung für Ausländer
Das Grundgesetz schließt Ausländerinnen und Ausländer generell von Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen aus. Gleiches gilt für die Teilnahme an Volksabstimmungen auf Länderebene: Referenden sind ein Instrument direkter Demokratie, an dem Nicht-Staatsangehörige nicht beteiligt sind.
Bei den kommenden Wahlen in Berlin finden keine Referenden statt. Zwei Initiativen — „Berlin autofrei“ und „Berlin werbefrei“ — scheiterten mit ihren Volksbegehren an der erforderlichen Unterschriftenzahl.
Vertretung ohne Wahlrecht: der Landesbeirat für Partizipation
Menschen mit Migrationsgeschichte, die nicht wahlberechtigt sind, können ihre Interessen über den Landesbeirat für Partizipation einbringen. Dieses beratende Gremium berät die Landesregierung und vertritt Gruppen, die besonders von Ausgrenzung betroffen sein können.

Die Mitglieder des Beirats werden unter anderem durch zivilgesellschaftliche Organisationen bestimmt. Der Partizipationsbeirat soll die Perspektiven etwa von Spätaussiedlern, Geflüchteten, Asylsuchenden sowie Roma und Sinti sichtbar machen. Ein ähnlicher Beirat befasst sich mit Belangen von Menschen mit Behinderungen.
Beratende Gremien verfügen nicht über gesetzliche Entscheidungsbefugnisse; sie geben Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Die nächste Wahl zum Landesbeirat wird voraussichtlich Ende 2026 stattfinden; ein genauer Termin steht noch nicht fest und orientiert sich meist an den Landtagswahlen.
Welche Aufgaben haben Kommunen — und wie ist die Macht aufgeteilt?
Kommunen in Deutschland setzen die meisten Gesetze praktisch um: Sie erbringen soziale, gesundheitliche und verwaltende Dienstleistungen, stellen Ausweise aus und betreiben kulturelle Einrichtungen wie Bibliotheken und Museen. Gesetzgebende Befugnisse haben sie allerdings nicht.
Trotzdem dürfen Gemeinden verbindliche Regelungen erlassen — zum Beispiel zu Gebühren, Bebauungsplänen oder bestimmten Umweltnormen. Das Grundgesetz sichert ihnen das Recht auf Selbstverwaltung zu.
In Berlin, das zugleich Stadt und Land ist, arbeiten Landes- und Bezirksebene besonders eng zusammen. Viele Leistungen wie Fahrzeugzulassung, Abfallentsorgung oder Wasserversorgung werden zentral oder gemeinsam organisiert, sodass in allen 12 Bezirken oft dieselben Regeln gelten.
Auf lokaler Ebene werden die Exekutiven nicht direkt vom Wahlvolk gewählt, sondern von den gewählten Bezirksverordneten: Die BVV wählt Bezirksbürgermeister, deren Stellvertreter und die politischen Leitungspersonen der Bezirksämter. Die BVV entscheidet über den Bezirkshaushalt, viele Beschlüsse sind allerdings eher Handlungsaufträge an das Bezirksamt als rechtlich bindende Gesetze. Mitglieder der BVV üben ihr Mandat meist nebenberuflich in einem ehrenamtlichen Rahmen aus.
Sendung: rbb|24, 21.07.2026; Audio: rbb|24, 21.07.2026, Sieba Abadi im Gespräch mit Oliver Noffke











