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Für die Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 20. September 2026 werden noch Tausende Freiwillige gebraucht. Landeswahlleiter Stephan Bröchler warnt, dass ohne ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die reibungslose Durchführung der Wahl gefährdet wäre.
Wie viele Helfer werden insgesamt benötigt?
Nach Angaben des Landeswahlleiters sind etwa 40.000 Personen erforderlich, rund 5.000 mehr als bei der vorherigen Wahl. Stand der Meldung war der 29. Juni, an dem Bröchler mitteilte, dass in der Stadt noch etwa 1.500 Engagierte gesucht werden.
Besonders gesucht werden Menschen für Funktionsämter wie Wahlvorsteherinnen und -vorsteher sowie für Dienst in den Briefwahllokalen. Betroffene Schwerpunkte liegen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg.
Vorgesehen sind mehr als 2.500 Urnenwahllokale sowie rund 1.300 Briefwahllokale für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen.
Warum finden an diesem Tag keine Volksentscheide statt?
An dem Wahltag sind keine Volksentscheide geplant. Zwei Volksbegehren scheiterten an der Zahl der gesammelten Unterstützerunterschriften.
- „Berlin autofrei“ wollte den Autoverkehr innerhalb des S‑Bahn‑Rings deutlich einschränken.
- „Berlin werbefrei“ hatte eine stärkere Regulierung der Außenwerbung im öffentlichen Raum angestrebt.
Wie meldet man sich als Wahlhelfer an?
Interessierte können in Berlin online eine Bereitschaftserklärung abgeben. Das zuständige Bezirksamt kontaktiert dann die Freiwilligen einige Wochen vor der Wahl.

Wer bereits bei früheren Wahlen mitgeholfen hat oder sein Interesse zuvor hinterlegt hat, wurde in der Regel schon informiert. Bei der Anmeldung lässt sich angeben, ob man im Urnen- oder Briefwahllokal tätig werden möchte, welche Funktion bevorzugt wird und ob man gemeinsam mit bestimmten Personen eingesetzt werden will.
Gibt es eine Anmeldefrist?
Eine starre Deadline gibt es nicht. Wegen vorgeschalteter Schulungen empfiehlt es sich jedoch, sich frühzeitig zu melden.
Auch kurzfristige Ausfälle sind bei Wahlen üblich. Deshalb kann man sich in vielen Fällen noch relativ spontan als Ersatz melden.
Wer darf Wahlhelfer werden?
Grundsätzlich können Menschen mit Wahlrecht ehrenamtlich helfen. Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 16 Jahren und ein seit mindestens drei Monaten bestehender Wohnsitz in Berlin.
Ausgeschlossen sind Kandidatinnen und Kandidaten, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter sowie Mitglieder von Wahlausschüssen. Soweit möglich, werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus dem Kreis der Wahlberechtigten desselben Wahlbezirks berufen.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht nötig. Die Bezirkswahlämter oder der Landeswahlleiter bieten Schulungen und Informationsmaterial an.
Welche Aufgaben übernehmen Wahlhelfer konkret?
Im Wahllokal prüfen die Ehrenamtlichen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Teilnahme.

Bei der Auszählung sind sie besonders gefragt. Ein Wahlvorstand besteht üblicherweise aus sieben bis neun Personen: einer oder einem Wahlvorsteherin beziehungsweise Wahlvorsteher, einer Stellvertretung, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer und bis zu sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher organisiert die Arbeit des Vorstands. Die Schriftführung betreut das Wählerverzeichnis; Beisitzerinnen und Beisitzer geben die Stimmzettel aus und zählen mit. Nach Schließung der Wahllokale muss bei der Auszählung mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sein.
Gibt es eine Vergütung?
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, es gibt aber eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. In den Urnenwahllokalen erhalten Vorstand oder Schriftführerinnen und Schriftführer 120 Euro, Beisitzerinnen und Beisitzer 100 Euro.
Für den Dienst in Briefwahllokalen sind es 100 Euro für Funktionsträger und 80 Euro für Beisitzer. Für Teilnahme an Schulungen gibt es zusätzlich 40 Euro für Präsenzveranstaltungen und 25 Euro für Onlinekurse.
Die Auszahlung erfolgt unbar per Überweisung. Deshalb ist bei der Anmeldung die Angabe einer Bankverbindung wichtig, sonst kann es zu Verzögerungen kommen.
Steht Sonderurlaub zu?
Ob Arbeiten an diesem Tag vom Arbeitgeber freigestellt werden, entscheidet der Arbeitgeber meist individuell. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist eine Freistellung bereits geregelt.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten üblicherweise zwischen einem halben und eineinhalb Tagen Dienstbefreiung. In diesen Fällen wird das Erfrischungsgeld meist reduziert, beispielsweise auf 70 Euro (Funktion, Urnenwahllokal) bzw. 30 Euro (Beisitzer, Briefwahllokal).
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmter Behörden und Einrichtungen, etwa BVG oder BSR, gelten spezielle interne Regelungen.












