Berliner Impfempfehlung aktualisiert

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Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat ihre öffentlich empfohlenen Impfmaßnahmen überarbeitet. Anlass ist eine Anpassung der STIKO-Empfehlungen zur Meningokokken-Impfung; dadurch entfällt eine bislang geltende Regelung zu Meningokokken C.

Was die Senatsverwaltung jetzt empfiehlt

Die Verwaltung erklärt, dass künftig alle aktiven Schutzimpfungen, die die STIKO aktuell als Standard- oder Auffrischimpfung empfiehlt, auch öffentlich empfohlen werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Impfung als Riegelungsmaßnahme, als Indikationsimpfung oder wegen eines beruflich bedingten erhöhten Risikos verabreicht wird.

Arzt und Patient mit Informationsblatt über Impfungen in einer Praxis
Praxisgespräch: Welche Impfungen künftig öffentlich empfohlen werden.

Zur Prävention zählt außerdem die passive Immunprophylaxe durch die Gabe von Immunglobulin, sofern diese Maßnahme mit den jeweils gültigen STIKO-Empfehlungen übereinstimmt.

Empfehlungen über die STIKO hinaus

Die Senatsverwaltung hat ergänzende, öffentlich ausgesprochenen Empfehlungen formuliert: Dazu gehören die Influenza-Impfung für alle Altersgruppen sowie die Masernimpfung für Personen, die vor 1970 geboren sind. Ebenfalls öffentlich empfohlen wird die Prophylaxe nach einer Exposition gegenüber Mpox.

Anspruch auf Entschädigung bei Impfschäden

Personen, die infolge einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer anderen spezifischen Prophylaxemaßnahme in Berlin unverschuldet gesundheitlich geschädigt wurden, können Leistungen der sozialen Entschädigung beantragen. Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso); rechtliche Grundlage ist das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch.

Person füllt Entschädigungsformular in einem Amt aus
Anträge auf Entschädigung bei Impfschäden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Aufklärung, WHO-Rahmen und Stellungnahmen

Die Senatsverwaltung verweist auf die Forderung der WHO-Ottawa-Charta von 1986, Gesundheitsförderung so zu gestalten, dass Menschen mehr Selbstbestimmung über ihre Gesundheit erhalten. In diesem Sinn betont die Verwaltung die Bedeutung einer guten, individuellen Aufklärung vor jeder Impfentscheidung.

Die Organisation Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. (ÄFI) weist ergänzend darauf hin, dass neuartige modRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 sowie Impfungen gegen Gürtelrose zu den reaktogensten Impfstoffen zählen und vergleichsweise mehr unerwünschte Nebenwirkungen melden. Die ÄFI empfiehlt deshalb eine sorgfältige, individuelle Impfaufklärung.

Weiterführende Hinweise

  • STIKO-Web-App: www.stiko-web-app.de
  • Aktuelle Fassung der Berliner Impfempfehlung – Pressemitteilung vom 19.02.2026 (PDF zum Download)
  • Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege; Abteilung Gesundheit: Impfen

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