4.755 Asylanträge im Oktober 2010

Berlin – Im Oktober 2010 gab es wieder mehr Menschen, die sich mit einem Asylantrag in die hiesige Gesellschaft eingliedern wollen. So wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 4.755 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 220 Personen (4,8 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2009 stieg die Zahl der Asylbewerber um 2.118 Personen (80,3 Prozent).

603 Personen erhielten im Oktober 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (12,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 175 Personen (3,7 Prozent) sogenannten “subsidiären Schutz” (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Oktober 2010 4.755 Personen (Vormonat 4.535 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 220 (4,8 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Oktober 2009: 2.637 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Oktober 2010 um 2.118 (80,3 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Oktober 2010 waren:

Zum Vergleich
Nr. Land August September Oktober
1. Serbien 255 800 1.083
2. Mazedonien 162 521 746
3. Afghanistan 583 559 545
4. Irak 510 472 393
5. Iran 240 325 290
6. Syrien 181 158 152
7. Somalia 730 253 124
8. Kosovo 98 146 121
9. Pakistan 106 97 117
10. Russische Föderation 66 143 109

Neben den 4.755 Erstanträgen wurden im Oktober 2010 1.034 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im Oktober 2010 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.694 Personen (Vormonat: 4.611) entschieden.

Insgesamt 603 Personen (12,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 81 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 522 Personen (11,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Oktober 2010 bei 175 Personen (3,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.880 Personen (61,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.036 Personen (22,1 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2010 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Oktober 2010 haben insgesamt 32.653 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (22.935 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 9.718 Personen (42,4 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Oktober 2010:
Nr. Land Anzahl
1. Afghanistan 4.784
2. Irak 4.627
3. Serbien 3.032
4. Somalia 2.040
5. Iran 2.014
6. Mazedonien 1.790
7. Syrien 1.207
8. Kosovo 1.190
9. Türkei 1.119
10. Russische Föderation 976

Neben den 32.653 Erstanträgen wurden insgesamt 5.655 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2010 hat das Bundesamt 38.313 Entscheidungen (Vorjahr: 24.037) getroffen.

Insgesamt 6.668 Personen (17,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 555 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.113 Personen (16,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Oktober 2010 bei 2.354 Personen (6,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 20.802 Personen (54,3 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.489 Personen (22,2 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Oktober 2010 22.911, darunter 19.273 Erstanträge und 3.638 Folgeanträge (Vormonat: 21.468 anhängige Verfahren, davon 18.161 Erst- und 3.307 Folgeanträge).

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