Bundesregierung: Keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Reaktorkatastrophe
Durch die Reaktorkatastrophe in Japan ist nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die deutsche Bevölkerung zu rechnen. Dennoch stellen sich die Bürgerinnen und Bürger viele Fragen. Das Bundesumweltministerium hat daher Fragen und Antworten zur Einordnung der radiologische Situation in Japan sowie zu möglichen Auswirkungen in Deutschland erarbeitet.
Allgemeine Verbraucherhinweise
1. Ist aufgrund der Reaktorkatastrophe in Japan die Einnahme von Jodtabletten in Deutschland notwendig?
Nein. Die Konzentration der radioaktiven Stoffe nimmt im Laufe der Ausbreitung durch Verdünnung sowie durch Zerfall der kurzlebigen radioaktiven Stoffe ab. Eine Gefahr für Deutschland ist praktisch ausgeschlossen. Daher müssen keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Insbesondere wird dringend von der vorsorglichen Einnahme von Jodtabletten abgeraten.
Wie Jodtabletten als Schutzmaßnahme bei einem schweren Kernkraftwerksunfall wirken, erfahren Sie auf der Internetseite www.jodblockade.de
.
2. Was ist beim Umgang mit Lebensmitteln aus Japan zu beachten?
Japan ist ein Lebensmittelimporteur. Exporte aus Japan nach Deutschland sind weitgehend auf Spezialitäten (Pilze, Gewürze, Saucen, Tees, Alkoholika) beschränkt. Frischwaren werden praktisch nicht exportiert, ausgenommen wenige Fischspezialitäten. Aufgrund von Verarbeitung und Transport (Seewege) sind aktuell keinerlei Gefährdungen zu befürchten. Kontaminierte Frischwaren könnten daher theoretisch erst in etwa 2 bis 6 Monaten auf dem deutschen Markt auftauchen.
3. Wo können sich Personen in Deutschland nach der Rückkehr aus Japan einer Strahlenuntersuchung unterziehen?
Personen, die aus dem Katastrophengebiet in Japan nach Deutschland einreisen, können sich in verschiedenen Instituten und Unikliniken auf eine mögliche Strahlenbelastung messen lassen. Welche der behördlich bestimmten Messstellen in Ihrer Nähe liegt, kann der Liste der Messstellen in Deutschland entnommen werden. Zur möglichen Kontamination von Fischen und Meerwasserpflanzen finden Sie genauere Informationen beim Bundesverbraucherministerium.
Zur Lage in Deutschland
1. Ist durch den Unfall in Japan mit einer Gefährdung in Deutschland zu rechnen?
Mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die deutsche Bevölkerung ist nicht zu rechnen. Aufgrund der großen Entfernung zu Japan ist in Deutschland allenfalls mit Auswirkungen zu rechnen, die nur Bruchteile der hiesigen natürlichen Strahlenexposition ausmachen. Die Konzentration der radioaktiven Stoffe nimmt im Laufe der Ausbreitung durch Verdünnung sowie durch Zerfall der kurzlebigen radioaktiven Stoffe ab.
2. Wie sind die deutschen Anlagen gegen den Ausfall der Stromversorgung oder andere unwahrscheinliche Gefahren gesichert?
Nach den Reaktorunfällen in Harrisburg im Jahr 1979 und in Tschernobyl im Jahr 1986 hat die Bundesregierung umfassende Überprüfungen solcher Sicherheitsfragen durchgeführt. Dabei wurden viele unwahrscheinliche Anforderungsfälle, wie z.B. der totale Stromausfall einschließlich Ausfall von Notstromdieseln – Station blackout – berücksichtigt. Hierfür wurden dann zusätzliche Maßnahmen zur Vorsorge getroffen: zweites gesichertes Notstromnetz oder Anbindung an weitere, möglichst auch in kritischen Fällen verfügbare Stromversorgungsquellen.
Hier gibt es also bei uns verstärkte Vorsorge. Diese müssen wir aber im Lichte der tragischen Verknüpfung unwahrscheinlicher Umstände wie jetzt in Japan erneut auf den Prüfstand stellen. Auch hier müssen wir uns noch stärker schützen und zwar nicht nur wir hier in Deutschland, sondern wir alle in Europa, wo etwa insgesamt 150 Kernkraftwerke zurzeit in Betrieb sind.
3. Kann sich in Folge eines Erdbebens in Deutschland eine vergleichbare Situation wie in Japan ergeben?
Was ist mit den Kernkraftwerken in Japan passiert: Zuerst sind diese Anlagen einer Erdbebenbelastung in bisher nicht erwarteter Größe ausgesetzt gewesen. Gegen diese Erdbebenstärke waren diese Anlagen nicht ausgelegt. Dennoch haben sie diesem ersten Angriff weitgehend standgehalten: Bei allen Anlagen soll die automatische Schnellabschaltung funktioniert haben. Der zweite Angriff auf die Sicherheit war der Ausfall der Stromversorgungsnetze: Hierfür steht eine Notstromversorgung zur Verfügung. Auch diese soll zunächst funktioniert haben.
Nach etwa einer Stunde erfolgte dann wohl der dritte Angriff auf die Sicherheit: der Tsunami. Durch ihn sind für die Sicherheit lebenswichtige Anlagenteile wie die Notstromversorgung oder die Versorgung mit Kühlwasser ausgefallen. Damit waren Zustände erreicht, für die es keine vorgeplanten Maßnahmen mehr gab.
Von diesem Moment an musste das Personal vor Ort improvisieren, um das Schlimmste zu verhindern: Diese Menschen haben eine übermenschliche Last zu tragen und sind größten Gefahren ausgesetzt.
4. Wie sind deutsche Kernkraftwerke gegen Erdbeben geschützt?
Alle deutschen Kernkraftwerke sind gegen Erdbeben ausgelegt. D.H., sie wurden so konstruiert oder nachträglich verbessert, dass sie bei einem Erdbeben sicher abgeschaltet werden können und die dann weiterhin erforderliche Kühlung gewährleistet ist. Für diese Auslegung wird in Deutschland das Erdbeben angenommen, mit dem man am jeweiligen Kraftwerksstandort rechnen muss. Über die Stärke dieses sogenannten Bemessungserdbebens ergeben sich für die Kernkraftwerke im Bereich der norddeutschen Tiefebene andere technische Anforderungen als für die im Oberrheingraben.
5. Gibt es vergleichbare Reaktortypen auch in Deutschland?
Bei den Anlagen in Fukushima handelt es sich um Siedewasser-Reaktoren der Bautypen General Electric, Hitachi und Toshiba.
Auch in Deutschland gibt es Siedewasser-Reaktoren: drei ältere Anlagen der Baureihe 69 (Brunsbüttel, Isar 1, Phillipsburg), eine neuere Anlage der Baureihe 69 in Krümmel und zwei Anlagen der Baureihe 72 (Gundremmingen B und C).
Diese Anlagen sind zwar anders ausgelegt. Diese Auslegungsunterschiede sind im vorliegenden Fall aber nur teilweise von Bedeutung. Entscheidend ist, wie die Notstandssysteme bei äußerst unwahrscheinlichen Anforderungen geschützt sind. Es wird zu überprüfen sein, ob sie auch extremen Ereignissen standhalten können.
6. Sind die Baulinien der Siedewasserreaktoren SWR (69) mit den Anlagen von Fukushima identisch?
Die deutschen Siedewasser Reaktoren der Baulinie 69 des Herstellers Kraftwerks Union (KWU) sind eine sicherheitstechnische Weiterentwicklung. So liegen z.B. bei diesen Anlagen die Kondensationskammern für die Kühlung des Reaktors innerhalb des Sicherheitsbehälters. Dieses hat einige sicherheitstechnische Vorteile gegenüber den betroffenen Anlagen in Fukushima und erleichtert die Kühlung.
Auch dieses wird hinsichtlich denkbarer Schwachstellen vertieft zu überprüfen sein.
7. Welche Maßnahmen sind in Deutschland für den Fall einer Kernschmelze vorgesehen?
Folgende Maßnahmen sind – je nach Lage – vorgesehen:
o Evakuierung in der näheren Umgebung (bis etwa 10 – 25 km)
o Verbleiben im Haus (bis etwa 25 – 100 km)
o Einnahme von Jodtabletten, um die Schilddrüse vor dem Einbau von radioaktivem Jod zu schützen
o Landwirtschaftliche Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen (Kühe in den Stall, Abdecken von Kulturen)
Hintergrundinformationen
1. Ist für China, Kambodscha, Laos und Thailand mit erhöhten Strahlungswerten zu rechnen?
Angesichts der bisherigen vorliegenden Wetterlage ist derzeit nicht mit einer erhöhten Strahlenexposition in China, Kambodscha, Laos und Thailand als Folge der Freisetzungen aus Fukushima zu rechnen.
2. Bei welcher Strahlendosis sind Schäden an Personen zu befürchten?
Unmittelbare Strahlenschäden sind unter einer Strahlendosis von 100 Millisievert nicht zu befürchten. Geringe Dosen können zu einer Erhöhung des Krebsrisikos führen.
In Deutschland wird bei einem kerntechnischen Unfall ab einer erwarteten Strahlendosis von 10 Millisievert der Aufenthalt in Gebäuden empfohlen und ab einer erwarteten Strahlendosis von 100 Millisievert die Umgebung evakuiert. Zum Vergleich: Der Grenzwert für die Strahlenexposition der Bevölkerung durch geplante Tätigkeiten beträgt in Deutschland 1 Millisievert im Kalenderjahr.
3. Was muss man sich unter Kernschmelze vorstellen?
Ursache für eine Kernschmelze ist, dass auch nach Abschalten eines Reaktors in den Brennelementen noch Wärme entsteht: sogenannte Nachzerfallswärme.
Diese Wärme muss sicher abgeführt werden. Dazu muss Kühlmittel in den Kern eingespeist und Wärme abtransportiert werden. Fällt diese Kühlung aus, dann heizt sich der Kern auf. So kann der Wasserspiegel im Reaktordruckbehälter absinken und die oberen Teile der Brennelemente frei legen.
Brennelemente bestehen aus Bündeln von Brennstäben, etwa 1 cm dick. Werden diese Brennstäbe nicht mehr gekühlt, heizen sie sich auf weit über 1000° Celsius auf und fangen an zu schmelzen. Geschmolzenes Material läuft wie Kerzenwachs an den Brennstäben abwärts. Dabei entstehen durch Wechselwirkung mit Wasserdampf zusätzliche Wärme und gefährlicher Wasserstoff.
In den unteren noch kälteren Kernbereichen, da wo noch Wasser ist, erstarrt das geschmolzene Material wieder. Damit wird die Wärmeabfuhr auch aus dem unteren Teil des Kerns zunehmend verhindert. Es können sich wachsende Bereiche geschmolzenen Kernmaterials mit Temperaturen von über 2000° Celsius bilden.
An den Außenflächen solcher Schmelzmassen bilden sich im Kontakt mit Wasserdampf oder Wasser Krusten. Diese Krusten erschweren oder verhindern eine weitere Wärmeabfuhr, so dass die Klumpen geschmolzenen Materials weiter anwachsen können. Diese Massen flüssigen geschmolzenen Materials können weitere Schäden verursachen: Durchschmelzen des Reaktordruckbehälters, heftige Reaktionen mit Wasser und explosionsartiges Verdampfen.
Durch das Schmelzen des Kernmaterials werden außerdem die vorher fest im Kernbrennstoff eingebundenen radioaktiven Stoffe freigesetzt. Das in der Umgebung gemessene Jod oder Caesium ist auf diese Weise aus dem Kernbrennstoff freigesetzt worden und nach draußen gelangt.
4. Mit welchen radiologischen Folgen ist bei einer Kernschmelze zu rechnen? (Quelle BfS)
In der engsten Umgebung des Reaktors kann bei einer Kernschmelze möglicherweise eine sehr hohe Strahlenbelastung von über 500 Millisievert auftreten, die zu einer akuten Strahlenkrankheit führen kann. Im Nahbereich des Reaktors kann die Strahlenbelastung eine Höhe erreichen, die längerfristig zu einem erhöhten Leukämie- und Krebsrisiko der Betroffenen führt. Das Auftreten dieser Erkrankungen liegt häufig Jahre bis Jahrzehnte nach der Strahlenexposition, und die Wahrscheinlichkeit hängt von der Höhe der Strahlenbelastung ab. Die genauen Folgen hängen stark von Art und Umfang der Freisetzung sowie den getroffenen Notfallschutzmaßnahmen ab, die derzeit nicht abzusehen sind.
5. Wie wird das Bemessungserdbeben ermittelt?
Zur Bestimmung des Bemessungserdbebens wird nach dem im kerntechnischen Regelwerk festgelegten Verfahren das stärkste für den jeweiligen Standort zu erwartende Erdbeben bestimmt. Dabei werden die systematischen Beobachtungen von Erdbeben für die letzten rund 1000 Jahre zu Grunde gelegt. Da dieser Zeitraum – an geologischen Zeiträumen gemessen – nicht lang genug ist, werden auch geologische Erkenntnisse mit herangezogen.
6. Kann für Deutschland ausgeschlossen werden, dass es – wie in Japan – ein stärkeres Erdbeben gibt, als das, wogegen die AKW ausgelegt wurden?
Bei der Ermittlung des Bemessungserdbebens müssen bestimmte Annahmen getroffen werden. Um den dadurch auftretenden Unsicherheiten Rechnung zu tragen, werden für die Erdbebenauslegung im kerntechnischen Regelwerk “Sicherheits-Zuschläge” vorgesehen, die eine Unterschätzung des Bemessungserdbebens verhindern sollen.
Quelle: Bundesregierung
Empfehlen Sie diesen Artikel
TweetÄhnliche Beiträge
Wenn Sie dieses Thema interessiert, mögen Sie eventuell auch diese Artikel.
Keine Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Kommentar schreiben
Kommentieren Sie den Artikel! Bitte füllen Sie alle Felder aus!



