Neue Benutzungsordnung für Tempelhofer Park

Für den Tempelhofer Park gilt ab sofort eine neue Benutzerordnung. Hierdurch verspricht man sich mehr gegenseitige Rücksichtnahme und mehr Respekt gegenüber Pflanzen und Tieren. Jeder Besucher ist deshalb zur Einhaltung folgender Hinweise verpflichtet:

1. Der Aufenthalt im Tempelhofer Park ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Wir bitten Sie, den Park bei Einbruch der Dunkelheit zu Ihrer eigenen Sicherheit zu verlassen. Die Eingangstore werden dann verschlossen. Die jahreszeitlich bedingten Öffnungszeiten erfahren Sie an den Eingängen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Service- und Sicherheitspersonals.
2. Die Wege werden nicht beleuchtet, ein Winterdienst wird nicht durchgeführt.
3. Das Betreten von nicht-öffentlichen Gebäuden und Flächen ist untersagt, es sei denn, der Zugang ist durch entsprechende Beschilderung gestattet.
4. Die Grün Berlin GmbH haftet für Sach- und Vermögensschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
5. Die Besucherin/der Besucher haftet für alle von ihr/ihm verursachten Schäden. Ggf. muss bei grob fahrlässigen oder vorsätzlich begangenen Verstößen mit ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen und/oder strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden.
6. Das Betreten von Baustellen ist nicht gestattet.
7. Das Befahren des Parks mit Fahrrädern und Skates ist auf den befestigten Flächen erlaubt, Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet.
8. Hunde und andere Tiere müssen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche an der Leine geführt werden. Hundekot ist in Abfallbehältern zu entsorgen.
9. Grundsätzlich nicht gestattet sind das Betreiben von Handel oder Gewerbe sowie unangemeldete Veranstaltungen und Versammlungen. Foto-, Film- oder Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedürfen der Einwilligung der Grün Berlin GmbH. Hausieren ist untersagt.
10. Zelten und Campen ist grundsätzlich nicht gestattet.
11. Abfälle werfen Sie bitte in die bereitstehenden Abfallbehälter. Nutzen Sie bitte die öffentlichen Toiletten.
12. Offenes Feuer ist verboten, Ausnahme bildet das Grillen in den ausgewiesenen Grillbereichen.
13. Das Sprayen (Graffiti) ist verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
14. Das Mitführen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen ist untersagt.
15. Bitte respektieren Sie die gekennzeichneten Vogelschutzbereiche.
16. Bitte nehmen Sie auf Erholung suchende Parkbesucher und störungsempfindliche Tier- und Pflanzenarten Rücksicht. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.

Im Tempelhofer Park bzw. auf dem Vorfeld des Flughafengebäudes können Veranstaltungen durchgeführt werden. Um Nutzungskonflikte mit diesen Veranstaltungen zu vermeiden, kann die öffentliche Nutzung des Parks eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden.

Foto: Berlin-Brandenburg-International / Berliner Flughäfen

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