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Am 20. September 2026 wählen die Berlinerinnen und Berliner ein neues Landesparlament sowie die Bezirksverordnetenversammlungen für die kommenden fünf Jahre. Die Wahl markiert außerdem eine Neuerung: Erstmalig dürfen 16- und 17-Jährige bei der Abgeordnetenhauswahl mitstimmen.
Wofür genau wird abgestimmt?
Im Mittelpunkt steht das Abgeordnetenhaus von Berlin, das Landesparlament der Hauptstadt. Parallel dazu entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV).
Für den Wahltag sind keine Volksentscheide vorgesehen. Zwei prominente Initiativen, „Berlin autofrei“ (stärkere Einschränkungen des Kfz-Verkehrs innerhalb des S‑Bahn‑Rings) und „Berlin werbefrei“ (striktere Regeln für Außenwerbung), hatten nicht genügend Unterschriften gesammelt.
Warum fällt die Wahl in diesem Jahr?
Das Berliner Landesparlament wird regulär alle fünf Jahre gewählt. Nach dem organisatorisch problematischen Urnengang 2021 musste die Wahl 2023 wiederholt werden.
Die Wiederholung 2023 setzte jedoch keine neue Legislaturperiode in Gang. Deshalb kehrt der Turnus jetzt zur üblichen Rhythmik zurück und die planmäßige Wahl findet 2026 statt.
Wer darf wählen?
Für die Abgeordnetenhauswahl sind grundsätzlich deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wer teilnehmen wollte, musste dafür spätestens bis zum 20. Juni in Berlin registriert sein.

Bei den Bezirkswahlen gilt: Auch Staatsangehörige anderer EU‑Mitgliedstaaten können hier ihr Wahlrecht ausüben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind und in Berlin wohnen.
Etwa 2,4 Millionen Wahlberechtigte erhalten vor der Wahl automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post. Der Versand begann am Montag, 10. August, und sollte bis Ende August abgeschlossen sein.
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Bei der Abgeordnetenhauswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: Die Erststimme gilt der Wahl eines Kandidaten im jeweiligen Wahlkreis — Berlin ist in 78 Wahlkreise unterteilt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt; diese Stimme bestimmt maßgeblich die Sitzverteilung im Parlament. Beide Stimmen werden auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben.
Für die Bezirksverordnetenversammlungen gibt es jeweils eine Stimme, mit der eine Partei oder Wählervereinigung gewählt wird.
Die Briefwahl ist möglich. Briefwahlanträge müssen vorab gestellt werden — online, schriftlich oder direkt beim zuständigen Wahlbüro. Konkrete Fristen und Abläufe veröffentlicht das Land Berlin rechtzeitig.
Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem wählen: Mit gültigem Ausweis lässt sich das Wahllokal vor Ort ermitteln oder beim zuständigen Bezirkswahlamt erfragen.
Wie viele Sitze hat das Abgeordnetenhaus?
Das Abgeordnetenhaus besteht regulär aus mindestens 130 Sitzen. Davon werden 78 Mandate direkt in den Wahlkreisen vergeben, die übrigen über Landeslisten verteilt.

Durch Überhangmandate (wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen) und die zur Korrektur eingesetzten Ausgleichsmandate kann die Zahl der Abgeordneten steigen. Aktuell umfasst das Parlament 159 Sitze.
Wer tritt an?
Nach Ablauf der Fristen sind insgesamt 17 Parteien zur Wahl zugelassen. Einige Parteien kandidieren landesweit, andere nur in einzelnen Bezirken. Zudem treten unabhängige Einzelbewerber an.
- Landeslisten (teilweise oder landesweit): Alternative für Deutschland (AfD); Bündnis 90/Die Grünen; Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW); Deutsche Kommunistische Partei (DKP); Die Urbane. Eine HipHop Partei; Freie Demokratische Partei (FDP); Ökologisch‑Demokratische Partei (ÖDP); Partei des Fortschritts (PdF); Die Partei; Partei Mensch Klima Tierschutz; Sozialistische Gleichheitspartei (SGP); Volt Deutschland.
- In allen Bezirken mit Listen vertreten: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD); Christlich Demokratische Union (CDU); Die Linke.
- Nur in einigen Bezirken: Bergpartei, die Überpartei (B*); Die Heimat.
Außerdem bewerben sich elf unabhängige Einzelkandidaten.
Wer sind die Spitzenkandidaten?
Die Parteien treten mit folgenden Spitzenpersonen an:
- CDU: Stefan Evers, Finanz‑ und Kultursenator, ist nach dem Rückzug von Kai Wegner der neue Spitzenkandidat; er wurde rund zehn Wochen vor der Wahl nominiert.
- SPD: Steffen Krach, Landesvorsitzender der SPD, ist der Spitzenkandidat seiner Partei.
- Grüne: Doppelte Spitzenkandidatur mit Werner Graf und Bettina Jarasch. Im Erfolgsfall ist vorgesehen, dass Werner Graf Regierender Bürgermeister wird.
- Die Linke: Elif Eralp tritt als Spitzenkandidatin an — ihr erstes Mal in dieser Rolle.
- AfD: Kristin Brinker, Landesvorsitzende, ist erneut Spitzenkandidatin.
- FDP: Christoph Meyer, Vorsitzender der Berliner FDP, ist erstmals Spitzenkandidat.
- BSW: Alexander King führt die Landesliste an; er ist Landesvorsitzender und sitzt im Abgeordnetenhaus, nachdem er 2023 als Mitglied der Linken in das Parlament eingezogen war.
Was geschieht nach dem Wahltag?
Sobald die Wahllokale um 18.00 Uhr schließen, veröffentlichen Meinungsforschungsinstitute erste Hochrechnungen auf Basis von Wahl‑ und Ausgangsbefragungen. Im Laufe des Abends werden diese Prognosen durch amtliche Zwischenergebnisse präzisiert.
Ein vorläufiges amtliches Ergebnis folgt meist noch in der Wahlnacht oder am folgenden Tag; das endgültige offizielle Ergebnis stellt die Landeswahlleiterin beziehungsweise der Landeswahlleiter einige Wochen später fest.
Anschließend beginnen Koalitionsverhandlungen. Üblicherweise dauert es mehrere Wochen, bis Parteien sich auf ein Koalitionsprogramm geeinigt haben. Nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags wählt das Abgeordnetenhaus den neuen Regierenden Bürgermeister, der dann die Senatorinnen und Senatoren beruft.












