Bundestag beschließt Reform der Krankenkassen-Finanzen
Berlin – Der Bundestag hat heute dem “Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-Finanzierungsgesetz) zugestimmt.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „Durch die gemeinsame Anstrengung von Beitrags- und Steuerzahlern sowie den Leistungserbringern im Gesundheitswesen wird im nächsten Jahr ein Milliarden-Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert. Die christlich-liberale Koalition sorgt zudem für ein faires und stabiles Gesundheitssystem, das auch künftigen Generationen eine verlässliche medizinische Versorgung auf hohem Niveau garantiert. Durch das Umsteuern hin zu einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen mit einem automatischen und unbürokratischen Sozialausgleich, der über Steuermittel finanziert wird, wird das System dauerhaft auf ein solides Fundament gestellt.”
Maßnahmen zur Stabilisierung und zur Sicherung der Kassen-Finanzen:
* Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten und damit Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland
* Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge mit dem Ziel der Stärkung der Beitragsautonomie und des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
* Einführung eines unbürokratischen und automatischen Sozialausgleichs aus Steuermittel
* Wiederherstellung des alten Beitragsniveaus von 15,5 Prozent als Beitrag zur Verhinderung des Milliarden-Defizits
Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung:
* Pharmaindustrie, Pharmagroßhandel und Apotheken leisten ihren Beitrag über Einsparungen im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
* Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen in den nächsten beiden Jahren nicht ansteigen.
* Der Zuwachs der Krankenhaus-Ausgaben wird durch Anpassung der Grundlohnrate begrenzt.
* Der Ausgabenzuwachs bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung wird ebenfalls gedrosselt.
* Das Vergütungsniveau in der hausarztzentrierten Versorgung wird begrenzt. Es soll sich künftig grundsätzlich am Niveau der hausärztlichen Regelversorgung orientieren. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
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