Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Sicherung bezahlbarer Mieten
Das Land Berlin bringt einen Gesetzesentwurf zur Sicherung bezahlbarer Mieten sowie zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten beim Bundesrat ein. Das hat der Senat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer beschlossen. Damit sollen die notwendigen Änderungen in den Bundesgesetzen und -verordnungen herbeigeführt werden.
Senatorin Junge-Reyer: „Berlin lehnt die vorgesehene Verschlechterung des Mietrechts zu Lasten der Mieterinnen und Mieter durch die Bundesregierung ab. Mit den nun vom Senat vorgeschlagenen Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften im Wirtschaftsstrafgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie den Änderungen in der Energieeinsparverordnung soll das soziale Mietrecht in Deutschland gestärkt und ein wirksamer und gerechter Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden.“
Der Gesetzentwurf beinhaltet zur Vermeidung von überhöhten Mietpreisen eine wirkungsvolle Stärkung des in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz enthaltenen Schutzes vor Mietpreisüberhöhungen. Die zur Überprüfung maßgeblichen Wohnungsangebote werden nicht mehr – wie bisher – für die gesamte Stadt verglichen. Damit ist es möglich, auch innerhalb einzelner Teilgebiete einer Gemeinde die Wohnungsangebote zu vergleichen und so kleinräumiger zu Aussagen hinsichtlich einer Wohnungsmarktverengung zu gelangen. Bei einem geringen Wohnungsangebot darf dann eine Neuvermietungsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 % übersteigen. Dies unterstützt gerade in Großstädten und Ballungsgebieten die Präventivwirkung dieser Norm.
Um den Mietpreisauftrieb insgesamt zu verlangsamen, wird zudem die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) von 20 % auf 15 % gesenkt und der Mieterhöhungszeitraum von drei Jahren auf vier Jahre gestreckt. Damit wird eine wirksame Abschwächung der Mietentwicklung erwartet, die gleichfalls mittelfristig senkend auf die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel wirkt.
Die Senkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 % auf 9 % soll die Akzeptanz von energetischen Modernisierungsmaßnahmen bei Mieterinnen und Mietern erhöhen.
Damit Mieter den energetischen Zustand des Wohngebäudes vor Bezug wirklich kennen, soll der Energieausweis ein Bestandteil des Mietvertrages werden. Damit Mieter besser als bisher auf die Aussagekraft des Energieausweises vertrauen können, wird durch Änderung der Energieeinsparverordnung nur noch der bedarfsorientierte Energieausweis zugelassen. Er soll zukünftig bereits bei der Wohnraumbesichtigung in Kopie ausgehändigt werden.
Um abzusichern, dass die Umstellung auf eine gewerbliche Wärmelieferung im Wohnungsbestand nicht nur Energieeinsparung und eine weitgehende Pflichtenentlastung für den Vermieter bewirkt, soll sichergestellt werden, dass dies nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geschieht. In dieser Situation ist die Zustimmung der Mehrheit der Mieterschaft einzuholen.
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