Neun Haftbefehle nach Krawallen im Zusammenhang mit der Räumung des besetzten Hauses Liebigstraße 14

Nach den Krawallen im Zusammenhang mit der Räumung des besetzten Hauses Liebigstraße 14 am 2. Februar 2011 hat die Staatsanwaltschaft bei 22 mutmaßlichen Randalierern geprüft, ob wegen der ihnen zur Last gelegten Straftaten die Voraussetzungen für den Erlass von Haftbefehlen vorliegen.

Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft in 14 Fällen den Erlass eines Haftbefehls wegen schweren Landfriedenbruchs beantragt.

In 9 Fällen hat der Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Tiergarten antragsgemäß Haftbefehl erlassen und zugleich 8 Beschuldigte vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Hinsichtlich eines britischen Staatsangehörigen, der in Deutschland ohne festen Wohnsitz ist, hat das Gericht den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. In 5 Fällen hat der Bereitschaftsrichter den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt.

In 3 Fällen hat die Staatsanwaltschaft nach Prüfung des Sachverhalts keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt und bereits zuvor die Entlassung von 5 weiteren Beschuldigten wegen fehlenden dringenden Tatverdachts angeordnet.

Alle zum Erlass von Haftbefehlen vorgeführten Beschuldigten sind, abgesehen von dem britischen Staatsangehörigen, in Berlin wohnhaft, über 21 Jahre alt und bislang nicht bzw. unwesentlich strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Die Ermittlungen dauern an.

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