Senat dementiert Riss im Kühlsystem des Forschungsreaktors am Helmholtz-Zentrum
Am Donnerstag wird das ARD-Politikmagazin KONTRASTE in einem Beitrag über vermutete Sicherheitsmängel im Forschungsreaktor am Helmholtz-Zentrum berichten. Dabei werden zwei schwere Vorwürfe erhoben.
Die Kontraste-Redaktion behauptet in ihrem Bericht, es existiere ein Riss im Kühlsystem. Außerdem wird unterstellt, der Betreiber habe ein Bauteil am Reaktorkern nicht nach dem neuesten Stand der Technik ersetzt, um strengere Kontrollen zu vermeiden.
Laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sind beide Vorwürfe unberechtigt. Der Forschungsreaktor ist nach einem hohen Sicherheitsstandard konzipiert und entspricht in allen Punkten den atomrechtlichen Anforderungen. Demnach soll es auch keinen Riss im Kühlsystem geben und damit gibt es auch keine sicherheitsrelevanten Probleme.
Es soll jedoch stimmen, dass im Forschungsreaktor BER II, der ein so genannter Schwimmbadreaktor ist, an einer Stelle eine bereits erkannte und auf Sicherheitsrelevanz geprüfte Undichtigkeit besteht. Die im Rahmen der kontinuierlichen Sicherheitschecks und Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde erkannte und gemeldete Undichtigkeit wurde bereits durch einen Sachverständigen begutachtet. Dass diese Undichtigkeit in keiner Weise sicherheitsrelevant ist, wurde vom TÜV-Gutachten des Sachverständigen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde bestätigt. Unabhängig davon, dass der Reaktor derzeit abgeschaltet ist, würde selbst bei laufendem Betrieb die Kühlung des Reaktors unbeeinträchtigt sein.
Auch den zweiten Vorwurf weist der Senat weit von sich. Demnach ist es falsch, dass ein Bauteil am Reaktorkern nicht unter Beachtung aller bestehenden Vorschriften ersetzt wurde. Das eingesetzte Material und der vom Betreiber in Auftrag gegebene Fertigungsprozess erfüllen alle kerntechnischen Anforderungen. In den Entscheidungsprozess waren Atomaufsicht und Sachverständige eingebunden.
Man erklärte dazu, dass bei kerntechnischen Anlagen eine Materialwahl bei für die Sicherheit wichtigen Bauteile niemals vom neuesten Stand der Werkstofftechnik geleitet werden. Entscheidend ist vielmehr der Nachweis der Betriebsbewährung unter den vorliegenden Betriebsbedingungen. Bezogen auf das in Rede stehende neue Material lag dieser Nachweis nicht vor. Der Betreiber entschloss sich daher, ein Material einzusetzen, bei dem die Betriebsbewährung gesichert ist.
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