Neue Arzneimittel-Richtgrößen sorgen für Unsicherheiten bei Patienten
In den letzten Tagen gibt es immer mehr Beschwerden von Patienten, die sich auf die neuen Arzneimittel-Richtgrößen beziehen. Dabei vermuten die Patienten, dass ihnen notwendige Medikamente mit dem Hinweis auf das gekürzte Budget für Arzneimittel von ihren Ärztinnen und Ärzten verweigert werden.
Erst im Juli war die Anpassung der Richtgrößen für die Verschreibung von Medikamenten für einzelne Facharztgruppen bekannt gemacht worden. Die Patienten beziehen sich auf eine Argumentation bzw. ein Informationsschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, wonach Ärztinnen und Ärzte zur Vermeidung von Regressforderungen der Kassen angeblich bestimmte Medikamente nicht mehr verschreiben können.
Dazu meldete sich jetzt die Berliner Patientenbeauftragte, Karin Stötzner, zu Wort. Sie kritisiert diese Informationspolitik der KV Berlin und einzelner Ärzte entschieden, da hier gegenüber Patientinnen und Patienten eine völlig unzulässige Panik betrieben wird. Laut Stötzner suggeriert das Schreiben der KV Berlin, dass Ärzte in Zukunft in erster Linie lebensnotwendige Medikamente weiterhin auf Kassenrezept verschreiben werden und deswegen u.U. von der „gewohnten“ Therapie abweichen müssen.
Karin Stötzner erklärte nun dazu: „Damit wird indirekt der Weg für eine Kostenverschiebung zu ungunsten der Patientinnen und Patienten geebnet. Sie sollen zukünftig mehr Medikamente selbst bezahlen, obwohl sie über die Kasse finanzierbar sind. Zwar ist es richtig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen auf die Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung achten. Andernfalls wären die Zusatzbeiträge der Kassen kaum mehr bezahlbar. Die Verantwortung liegt aber hier vor allem bei Ärztinnen und Ärzten. Sie müssen entscheiden, was in jedem Einzelfall medizinisch notwendig und deswegen geboten ist. Das kann auch eine Änderung der Medikation bedeuten, die muss dann allerdings für den jeweiligen Patienten genau begründet werden. Patienten sollten diese zusätzliche Beratung als selbstverständlich einfordern.”
Stötzner rät Patienten, denen Verordnungen mit dem Verweis auf das Budget verweigert werden, sie sollten dies zurückweisen und sich den individuellen medizinischen Grund konkret erläutern lassen. Dabei ist die Einholung einer Genehmigung von der Krankenkasse nicht statthaft und verstößt gegen geltendes Recht. Ärzte, die sich nicht korrekt verhalten, sollten den Krankenkassen benannt werden.
Foto: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Empfehlen Sie diesen Artikel
TweetÄhnliche Beiträge
Wenn Sie dieses Thema interessiert, mögen Sie eventuell auch diese Artikel.
Kommentar schreiben
Kommentieren Sie den Artikel! Bitte füllen Sie alle Felder aus!