Steglitz-Zehlendorf – Wie das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag bekannt gab, wurde einer Nachbarklage gegen eine am Großen Wannsee in unmittelbarer Nähe der Wannseebrücke geplante sechsgeschossige Bebauung stattgegeben. Das Gericht sah das landschaftlich reizvolle Gesamtbild des Gebietes gefährdet.

Ursprünglich setzte der Bebauungsplan für das Gebiet, in dem das Baugrundstück gelegen ist, die Zahl der Vollgeschosse auf zwei fest. Der vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf erteilte Bauvorbescheid, gegen den sich der Kläger wendet, stellt die Befreiung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse auf sechs Vollgeschosse in Aussicht.

Das Verwaltungsgericht hielt die in Aussicht gestellte Befreiung für rechtswidrig und gab der Klage statt. Demnach dürfte eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nur erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berühre. Diese Voraussetzung sah das Gericht nicht erfüllt. Die Festsetzung von lediglich zwei Vollgeschossen diene ausweislich des Bebauungsplanes gerade dazu, das landschaftlich reizvolle Gesamtbild des Gebietes, das für den Ausflugsverkehr der Berliner Bevölkerung von übergeordneter städtebaulicher Bedeutung sei, zu erhalten und zu verbessern. Die sechsgeschossige Bebauung verletze den Kläger in seinem Anspruch auf Erhalt der typischen Prägung des Gebiets.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.