Am heutigen Dienstag hat die Landesabstimmungsleiterin das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens über den Erhalt des Tempelhofer Feldes festgestellt. Mit 185.328 gültigen Zustimmungserklärungen war das Volksbegehren demnach erfolgreich.

Am letzten Tag der Eintragungsfrist, am 13. Januar 2014, waren 2.487.385 Personen stimmberechtigt. Für ein erfolgreiches Ergebnis mussten sieben Prozent der Stimmberechtigten, also 174.117 Personen, dem Volksbegehren zustimmen. Insgesamt wurden 237.063 Unterschriften eingereicht. Es liegen 185.328 gültige Zustimmungserklärungen vor. Das sind 11.211 Unterschriften mehr als die erforderliche Anzahl.

Erwartungsgemäß wurden in Tempelhof-Schöneberg mit 37.104 Stimmen die meisten Unterschriften gesammelt. Es folgte Neukölln mit 32.312 Unterschriften und danach Friedrichshain-Kreuzberg mit 32.049 Unterschriften.

Die Landesabstimmungsleiterin, Dr. Petra Michaelis-Merzbach erklärte: „Ich stelle fest, dass die für das Volksbegehren geltenden Vorschriften beachtet worden sind und dass das Volksbegehren über den Erhalt des Tempelhofer Feldes zustande gekommen ist.”

Landesabstimmungsleiterin wehrt sich gegen Manipulationsverdacht durch Unterstützer

In den letzten Tagen wurden kritische Stimmen zur Stimmenauszählung laut. Es wurde der Verdacht geäußert, dass es bei den Unterstützungsunterschriften zu massiven Manipulationen gekommen sei. Dazu erklärte Michaelis-Merzbach: “Dafür liegen mir keine Anhaltspunkte vor. Die Hinweise, die ich an die Bezirkswahlämter zur Prüfung der Unterschriften gegeben habe, stehen selbstverständlich im Einklang mit dem Abstimmungsgesetz. Seit 2008 stellt das Abstimmungsgesetz ausdrücklich darauf ab, ob trotz unleserlicher, unvollständiger oder fehlerhafter Eintragungen die unterzeichnende Person identifizierbar ist.”

Nach der bisherigen Praxis musste die unterzeichnende Person zweifelfrei erkennbar sein. Waren dann noch die anderen Voraussetzungen für eine gültige Zustimmung zum Volksbegehren erfüllt, wurden auch unvollständige Eintragungen als gültig gewertet. Anders wäre es bei gefälschten Unterschriften gewesen. Diese hätten laut Landesabstimmungsleiterin als ungültig gewertet und der Staatsanwaltschaft übergeben werden müssen. Denn die Fälschung einer Unterschrift ist eine Straftat. Michaelis-Merzbach sagte abschließend dazu: “Die Berliner Bezirkswahlämter haben mir mitgeteilt, dass ihnen keine Hinweise auf gefälschte Eintragungen vorliegen.“