Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das geplante Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld vorerst nicht gebaut werden darf. Den Antrag hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gestellt.

Zur Niederschlagswasserableitung sollte auf dem Tempelhofer Feld ein Wasserbecken mit einer Größe von 22.500 m² errichtet werden. Das Areal sollte außerdem um eine neu gestaltete Parklandschaft ergänzt werden. Die größere Verdunstung die das neue Regenwasserkonzept zur Folge hätte, könnte sich positiv auf das Stadtklima auf dem Gelände auswirken.

Schon im Oktober 2013 erteilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Baugenehmigung zur Errichtung des Beckens. Dagegen klagte der BUND mit der Begründung, ihm sei mit der fehlerhaften Wahl des Baugenehmigungsverfahrens die Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte verwehrt worden.

Nun stoppte die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts das Vorhaben. Nach Angaben des Gerichts bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die Kammer qualifizierte den geplanten Bau des Beckens als Herstellung eines Gewässers. Dabei handele es sich nicht um ein vom natürlichen Wasserkreislauf abgekoppeltes bloßes technisches Bauwerk. Das Becken erfüllt nach Ansicht der Richter vielmehr verschiedene Gewässerfunktionen, wie beispielsweise Verdunstung, Versickerung oder Auffangen von Regenwasser.

Will man jedoch ein Gewässer schaffen, sei nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Plangenehmigung oder ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich. Hierzu hätte es zunächst einer Vorprüfung bedurft, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Das Unterlassen dieser Vorprüfung stelle einen beachtlichen Verfahrensmangel dar.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.