Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, den Entwurf des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen.

Damit wird das erforderliche Gesetzgebungsverfahren für den Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeleitet. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Übereinkommen, das den Schutz und die Unterstützung der Opfer von Menschenhandel in den Mittelpunkt stellt.

Staatssekretär Dr. Hermann Kues erklärte: “Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung einen weiteren Meilenstein für die internationale Bekämpfung des Menschenhandels.” Er geht davon aus, dass Bundesrat und Bundestag das Gesetz zügig verabschieden, so dass Deutschland dem Übereinkommen noch in diesem Jahr beitreten kann.

Mit dem Übereinkommen wird der Grundsatz der Nichtabschiebung bei Verdacht von Menschenhandel völkerrechtlich etabliert und eine Erholungs- und Bedenkzeit für die Opfer von mindestens 30 Tagen eingeführt. Geregelt werden außerdem die Gewährung von Aufenthaltstiteln für Opfer des Menschenhandels sowie soziale Rechte und das Recht auf Entschädigung.

Das Übereinkommen soll sich neben den Opferschutzregelungen durch einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus auszeichnen. Der Geltungsbereich umfasst alle Fälle von Menschenhandel und Ausbeutung und beschränkt sich nicht auf Fälle mit grenzüberschreitendem Charakter.

Foto: BMFSFJ / L. Chaperon

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