Gerichtsentscheid: Uni Leipzig muss altägyptische Steindorff-Sammlung rückübertragen
Berlin – Nach der Wiedervereinigung beantragte die Jewish Claims Conference die Rückübertragung einer altägyptische Sammlung von Prof. Dr. Georg Steindorff. Dagegen klagte die Universität Leipzig. Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die altägyptische Sammlung Steindorff an die Jewish Claims Conference (JCC) zurückübertragen werden muss.
Die 29. Kammer wies die hiergegen gerichtete Klage der Universität Leipzig ab. Bei Verkäufen von Verfolgten während der Zeit des Nationalsozialismus werde gesetzlich vermutet, dass die Veräußerung verfolgungsbedingt gewesen und deshalb wiedergutmachungsbedürftig sei. Die Universität habe diese Vermutung nicht wiederlegt.
Steindorff habe die Sammlung nachweislich unter Wert verkauft. Zwar spreche einiges dafür, dass er vor 1933 vorgehabt habe, die Sammlung der Universität zu schenken. 1937 habe er die Sammlung jedoch auf jeden Fall verkaufen wollen. Dass der Verkauf unter Verfolgungsdruck erfolgt sei, sei daher nicht auszuschließen. Die Vernehmung eines heute in den USA lebenden 88-jährigen Enkels von Steindorff als Zeuge habe zu keinem anderen Ergebnis geführt. Auch dass Steindorff die Wiedereröffnung des Museums nach dem Krieg begrüßt habe, ändere nichts.
Ein Verzicht auf den Rückübertragungsanspruch liege darin nicht. Ein solcher Rückübertragungsanspruch bestehe erst seit 1990; in DDR-Zeiten habe es vergleichbare Ansprüche nicht gegeben. Schließlich stehe auch das öffentliche Interesse am Erhalt der Sammlung der Rückübertragung nicht entgegen. Der Gesetzgeber habe die Fälle, in denen die Rückübertragung wegen eines öffentlichen Interesses ausgeschlossen sei, abschließend geregelt. Das Interesse am Erhalt von Kulturgütern gehöre nicht hierzu.
Steindorff war jüdischer Abstammung, seit 1893 außerordentlicher Professor an der Universität Leipzig und von 1904 bis zu seiner Emeritierung 1934 Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Ägyptologie. In dieser Zeit legte er sich die besagte Sammlung zu. 1937 verkaufte er die zum Teil bereits als Leihgabe im Ägyptischen Museum der Universität befindliche Sammlung. Deren Wert schätze er selbst auf 10.260 RM, verkaufte sie der Universität aber für 8.000 RM. 1938/39 emigrierte er in die USA, wo er 1951 verstarb.
Gegen das Urteil ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht zulässig.
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