GEW Lehrerstreik: Auch Beamte haben Menschenrechte – Zöllner reagiert zornig
Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner reagiert mit Unverständnis auf den Streik der Lehrerinnen und Lehrer, an dem am Dienstag in Berlin cirka 5000 Lehrkräfte teilnahmen. Die Forderungen der Bildungsgewerkschaft GEW zur Altersermäßigung für Lehrkräfte kann er nicht nachvollziehen.
Der Forderungskatalog der GEW beschränkt sich nicht nur auf die Altersermäßigung. Insgesamt könnten auf Berlin jährliche Mehrkosten in Höhe von mehreren 100 Millionen € zukommen. Das wäre für Berlin schmerzlich.
Umstritten war auch die Zulässigkeit des Streiks selbst. Bei Beamten wäre dies ein Dienstvergehen. Laut Senat ist auch für angestellte Lehrkräfte die Teilnahme am Streik rechtswidrig, da für sie nach dem mit der GEW beschlossenen Tarifvertrag Friedenspflicht besteht.
Das sieht die GEW von Natur aus anders. Die sagt: „Ein Streik von Beamtinnen und Beamten ist kein Dienstvergehen. Demnach hat der Europäische Gerichtshof für Menschrechte mit den Urteilen vom 12.11.2008 und vom 21.04.2009 das Recht von BeamtInnen auf das Führen von Kollektivverhandlungen und ggf. auf Streik ausdrücklich bejaht.
Angestellte Lehrkräfte treten hier in einen Solidaritätsstreik. Dazu äußerte das Bundesarbeitsgericht: „Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich – wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen – nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er ist rechtswidrig, wenn er zur Unterstützung des Hauptarbeitskampfs offensichtlich ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder unangemessen ist.“ Für den Fall, dass die Senatsverwaltung für Bildung mit arbeitsrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen streikende Angestellte oder Beamte vorgehen sollte, will die GEW BERLIN ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewähren.
Für die ausgefallene Arbeitszeit steht den Lehrkräften kein Arbeitsentgelt zu. Laut Zöllner sind andere von der GEW dazu getroffene Aussagen falsch und irreführend. Er sagte dazu: „Die GEW hat diesen Tarifvertrag inklusive der Eingruppierungen mit Friedenspflicht ausgehandelt und unterschrieben. Nun will sie nichts mehr davon wissen. Damit macht sie sich als Gesprächs- und Verhandlungspartner unglaubwürdig.“
Inhaltlich bestätigte Zöllner die Richtigkeit, dass es in Berlin keine Altersermäßigung wie in anderen Bundesländern gibt. D.h. die automatische Reduktion der Pflichtstunden um 1 bzw. 2 Stunden für 55- bzw. 60-jährige Lehrkräfte entfällt hier.
Laut Senat ist man in Berlin aber einen anderen Weg gegangen, der die Arbeitsbedingungen an den Schulen und die Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler insgesamt verbessern soll und damit auch – aber nicht nur – den einzelnen Lehrkräften zugute kommt. Demnach werden hier langzeiterkrankte Lehrkräfte durch Neueinstellungen und kranke Lehrkräfte kurzfristig durch Vertretungskräfte ersetzt.
Vereinbart ist zu prüfen, inwieweit eine Flexibilisierung der Arbeitszeit gegebenenfalls durch Umrechnung der angesammelten Tage in Stunden ermöglicht werden kann.
Foto: GEW Plakatmotiv 5 vor 12 ich mach mit / GEW-Berlin
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