Berliner Kammergericht verurteilt Terrorunterstützer Fatih K. zu Freiheitsstrafe

Wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen hat der 1. Strafsenat des Kammergerichts hat am Mittwoch den 32jährigen deutschen Staatsangehörigen Fatih K. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des 1. Strafsenats hat der Angeklagte die „Deutschen Taliban Mujahedin“ (DTM) durch die Zuwendung von zwei Geldbeträgen in Höhe von 1.025 am 24. November 2009 und 1.080 € am 11. Dezember 2009 unterstützt. Bei den DTM handele es sich um eine terroristische Vereinigung, bestehend aus deutschsprachigen Islamisten, die sich die gewaltsame Bekämpfung aller nichtmuslimischen Kräfte in Afghanistan, darunter auch Bundeswehrsoldaten, zum Ziel gesetzt habe. Auch Anschläge in Deutschland würden von den DTM befürwortet.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag der Vertreter des Generalbundesanwaltes, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt hatten.
Bei der Strafzumessung fiel unter anderem ins Gewicht, dass der Angeklagte sich sehr intensiv als Spendensammler betätigt und sogar erwogen habe, selbst als Kämpfer nach Afghanistan zu gehen. Erheblich strafmildernd wurde jedoch das umfängliche Geständnis des Angeklagten gewertet, der sich zudem mittlerweile von jihadistischen Ideen abgewandt habe.

Das Kammergericht hat den Haftbefehl mit der heutigen Urteilsverkündung aufgehoben, weil es nicht mehr davon ausgeht, dass Fluchtgefahr besteht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche ab Urteilsverkündung angegriffen werden.

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