Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit ungültig
Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Dezember die christlichen Gewerkschaften in der Leiharbeit für nicht tariffähig erklärt hatte, ist nun klar, dass dies auch rückwirkend gilt. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war auch in der Vergangenheit nicht berechtigt, Tarifverträge abzuschließen. Das steht nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsbegründung nunmehr fest.
Damit haben die Beschäftigten rückwirkend Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften. Die betroffenen Firmen müssen darüber hinaus für die vergangenen Jahre rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Carola Bluhm: “Unsere Entscheidung, die so genannten christlichen Gewerkschaften vor die Arbeitsgerichte zu bringen, war richtig. Lohndumping in der Leiharbeit lohnt sich nicht. Nun können zehntausende Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eine höhere Bezahlung einfordern. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Warnung an alle, die sich über Lohndumping Wettbewerbsvorteile verschaffen wollen. Jetzt muss die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern auch gesetzlich verankert werden.”
Nach Schätzungen sind in der Bundesrepublik inzwischen fast eine Million Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt. Mindestens 200.000 davon sind in der Vergangenheit nach Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) entlohnt worden.
Die CGZP hatte sich eine Öffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zunutze gemacht, wonach seit 2003 eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz durch Tarifverträge erlaubt ist. Sie war in der Vergangenheit massiv in die Kritik geraten, weil sie Tarifverträge mit Stundenlöhnen unter fünf Euro abgeschlossen hatte. Nach Schätzungen von Experten können sich die Sozialversicherungsbeiträge, die jetzt nachgezahlt werden müssten, auf etwa 500 Millionen Euro pro Jahr, insgesamt rund 2 Milliarden Euro belaufen.
Nachdem frühere Gerichtsverfahren keine Klärung brachten, hatten die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und der Bundesvorstand der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 17. Oktober 2008 einen Antrag auf Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht.
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