TelDaFax Kunden wechseln zwangsweise zu Vattenfall – Dadurch höhere Stromkosten

Für die 30.000 Kunden der TelDaFax Holding AG steht seit Mittwoch der zwangsweise Wechsel zum Stromanbieter Vattenfall Europe Sales GmbH ins Haus. So wechseln diese Kunden ganz automatisch vom Billigtarif in den Vattenfall-Basistarif. Damit dürfte die nächste Stromrechnung etwas höher ausfallen.

Nachdem im März den TelDaFax-Kunden der Gashahn abgedreht wurde, macht der Netzbetreiber Vattenfall ernst und kündigt auch noch den Stromdurchleitungsvertrag. Der Stromanbieter TelDaFax kann seinen Zahlungsverpflichtungen für die Durchleitung des Stroms zu TelDaFax-Kunden gegenüber dem Berliner Stromnetzbetreiber nicht mehr nachkommen.

Damit sind die monatelangen Bemühungen des Berliner Stromnetzbetreibers gescheitert, TelDaFax durch besondere Zahlungsvereinbarungen die Möglichkeit zu geben, ihre finanziellen Schwierigkeiten zu überwinden und die TelDaFax-Kunden vor einem unfreiwilligen Anbieterwechsel zu bewahren. Die Ersatzversorgung übernimmt der jeweilige, gesetzlich definierte Grundversorger, in diesem Fall die Vattenfall Europe Sales GmbH. Sie wird die betroffenen Kunden in den nächsten Tagen darüber schriftlich informieren.

Ab sofort werden die 30.000 TelDaFax-Kunden also von Vattenfall beliefert. Es steht den Kunden jedoch frei, innerhalb der nächsten drei Monate den Stromanbieter zu wechseln.

Die Verbraucherzentrale rät eine Verbrauchsschätzung durch TelDaFax zu vermeiden. Der Stromzählerstand sollte sofort – am besten im Beisein eines Zeugen – abgelesen und TelDaFax per Einwurfeinschreiben mitgeteilt werden. Aus diesem Zählerstand sollten die Kunden dann in Verbindung mit ihrem Tarif die Summe für den bis zum 17. Mai 2011 verbrauchten Strom errechnen und bezahlen.

Kunden, die das Vorausentgelt selbst überwiesen haben, sollten TelDaFax per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern, das Guthaben für den Zeitraum ab 18. Mai 2011 zurückzuzahlen, sicherheitshalber sollte auch die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages erklärt werden.

Falls keine Rückzahlung erfolgt, sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: http://www.online-mahnantrag.de.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 17. Mai 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.

Analog zum Vorgehen in Berlin werden ebenfalls ab 18. Mai 2011 auch über 14.000 Hamburger TelDaFax-Kunden vom Grundversorger mit Strom versorgt.

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