Bebauungsplanentwurf für Geschäftsgebäude Ecke Gontardstraße/Rathausstraße steht

Zwischen Alexanderplatz und Rathausforum, am Standort des alten C&A-Kaufhauses an der Ecke Gontardstraße/Rathausstraße soll ein neues Wohn- und Geschäftsgebäude entstehen. Dafür hat der Senat am Dienstag den Bebauungsplanentwurf I-B4bb für den Bereich südöstlich des Fernsehturms bis hin zum Stadtbahnviadukt beschlossen. Der Beschluss erfolgte auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer.

Für das geplante Bauvorhaben wurde 2009 ein Wettbewerb durchgeführt. Der prämierte Entwurf des Berliner Architekturbüros Sauerbruch Hutton für einen solitären Baukörper trägt dem außergewöhnlichen Standort mit einem skulpturalen eleganten Entwurf besondere Rechnung.

Die geschwungenen Glasfassaden des Erdgeschosses laden zu einem Be¬such von vier Einkaufsebenen ein, die sich zwischen dem Untergeschoss bis zur zweiten Etage erstrecken. Architektonisch gestaltet sind sie mit farblich dezent abgestuften Metallpanelen, die sich abwechseln mit Einblicken in die publikumsbezogenen Bereiche und nachts erhellten Schaufensterbereiche. In den dazu verschobenen Nutzungsebenen im dritten und vierten Geschoss entstehen modernste Büroflächen und hochwertige Wohnungen mit Blick auf die historische Mitte Berlins. Mit einem gemeinsamen, einem Atrium gleichen Innenhof wird eine in Berlin Mitte nur selten erreichte Wohn- und Arbeitsqualität geschaffen.

Mit der Revitalisierung des früheren Standorts des ersten C&A-Kaufhauses in Deutschland kann ein überaus wichtiges Bindeglied zwischen Alexanderplatz und Rathausforum erzeugt werden. Die frei gestellte Lage des Grundstücks unmittelbar neben dem Fernsehturm bewirkt eine einzigartige Präsenz und Prominenz des Neubaus, die eine Verbindung zwischen dem heterogenen Umfeld der Moderne der 1970er Jahre, der künftigen Skyline des Alexanderplatzes und dem Rathausforum mit der historischen Marienkirche herstellt.

Der Bebauungsplan schafft für die Realisierung des Bauvorhabens an diesem außergewöhnlichen Standort die planungsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Vorlage wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zugeleitet.

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