Rockermilieu: Polizei entdeckt bei Wohnungsdurchsuchung mehrere Waffen

Rockermilieu: Polizei entdeckt bei Wohnungsdurchsuchung mehrere Waffen

Treptow-Köpenick / Mitte – Polizisten entdeckten am Dienstagabend bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachtes des illegalem Handels mit Betäubungsmitteln mehrere Schlag- und Stichwaffen.

Zunächst überprüften die Polizisten gegen 21.30 Uhr in der Fennstraße einen 18-Jährigen und fanden bei ihm eine kleinere Menge Cannabis. Hierzu gab er an, dieses eben in einer Wohnung in derselben Straße gekauft zu haben. Ferner äußerte der junge Mann, dass zwar der Händler dort nicht wohne, der Wohnungsmieter hingegen gewalttätig sei, diverse Waffen besäße und dem Rockermilieu zugehörig sein soll.

Waffenfund

Waffenfund

Mit Verstärkung und einem richterlicher Durchsuchungsbeschluss betraten die Beamten gegen 23 Uhr die verdächtige Wohnung und trafen dort den 24-jährigen Händler an. Der Mieter war nicht zu Hause. Neben den erwarteten Drogen in Form von Cannabis und Haschisch sowie Anabolika entdeckten die Polizisten unter anderem zwei Machteten, ein Butterflymesser, zwei Schlagringe, zwei Einhandmesser, ein Schlagstock, ein Schwert, eine Soft-Air-Pistole sowie eine Anscheinswaffe im Aussehen eines Sturmgewehres.

Weiterhin beschlagnahmten die Beamten eine Feinwaage, diverses Verpackungsmaterial, weiteres Zubehör für die Herstellung von Verkaufsportionen, ein Mobiltelefon, einen Safe und mutmaßlichen Handelserlös von knapp 1.000 Euro. Es wurden auch ein Fahrrad und zahlreiche Ausweisdokumente sichergestellt. Diese sollen nach ersten Erkenntnissen aus Diebstählen stammen.

Die Durchsuchung der tatsächlichen Wohnung des Händlers in der Sparrstraße in Wedding führte nicht zum Auffinden weiterer Beweismittel. Der 24 Jahre alte Dealer wurde festgenommen und nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung dem Rauschgiftdezernat des Landeskriminalamtes überstellt. Dem 41-jährigen Mieter wurde eine Benachrichtigung hinterlassen. Die Beamten leiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffen-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz ein.