Bäcker wegen fehlender Gurken- und Tomatenbeläge angegriffen und ausgeraubt
Zwei junge Frauen machten am Mittwochmorgen im Wedding ihrer Wut über den angeblich fehlenden Gemüsebelag auf ihren Brötchen mit einem Angriff auf die Belegschaft einer Bäckerei ordentlich Luft. Auf den Brötchen gab es angeblich keine Gurken- und Tomatenbeläge.
Was den meisten Bürgern in Zeiten von EHEC wohl eher willkommen sein dürfte, brachte eine 19- und eine 20-jährige Frau auf die Palme. Sie betraten kurz nach 6 Uhr ein Bäckereifachgeschäft in der Müllerstraße. Kurz nachdem die 19-Jährige ein belegtes Brötchen erworben hatte, kehrte sie mit ihrer Begleiterin zurück in den Laden und beschwerte sich zunächst lautstark über die fehlenden Gurken- und Tomatenbeläge.
Unmittelbar darauf ging eine der Frauen mit geballten Fäusten auf eine 21-jährige Verkäuferin los, bewarf sie mit der Backware und drängte sie mit Schlägen ins Gesicht in die hinteren Räume. Die 23-jährige Kollegin der Fachverkäuferin verbarrikadierte sich zum Schutz vor den heftigen Gewaltausbrüchen in einem Kellerraum und alarmierte von dort die Polizei.
Als es auch der Angegriffenen gelang, vor der schlagenden Tatverdächtigen in die Kellerräume zu entkommen, gab die Komplizin aus dem Verkaufsbereich ein Zeichen, dass sie etwas entwendet habe. Unter der Drohung, beide abzustechen, sollten sie die Polizei hinzuziehen, verließ das Duo fluchtartig das Geschäft.
Alarmierte Polizisten stellten die beiden jungen Frauen kurze Zeit später in der Amsterdamer Straße, wo sie während ihrer Flucht noch eine 27-Jährige angegriffen und mit einem Messer am Arm verletzt hatten. Die Polizeibeamten beschlagnahmten die von der 19-jährigen mutmaßlichen Messerstecherin benutzte Tatwaffe, fanden bei der 20-jährigen Tatverdächtigen aus der Bäckerei entwendetes Bargeld und übergaben die alkoholisierte Frau und ihre Mittäterin dem Jugendgruppengewaltkommissariat.
Die beiden überfallenen Verkäuferinnen und die durch einen Messerstich am rechten Unterarm verletzte Passantin begaben sich in ärztliche Behandlung. Nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurden die nicht einschlägig polizeibekannten Tatverdächtigen entlassen.
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