Ermittlungsbehörden gelingt Schlag gegen „Phishing-Bande”
115 Beamte des Landekriminalamtes waren am Dienstag in Berlin im Einsatz und haben einen Schlag gegen eine „Phishing-Bande” ausgeführt. Dabei wurden sechs Haftbefehle und elf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.
Man wirft den insgesamt 13 Beschuldigten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit vor, sich Ende des Jahres 2009 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um sich durch Computerbetrug unter Verwendung des „Phishing“ eine dauerhafte Einnahmequelle verschafft zu haben.
Ein bislang Unbekannter aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion soll sich dabei zunächst unter Einsatz eines sog. „Trojaners“ über fremde Computer die Zugangsdaten zu den Konten einer Vielzahl Geschädigter erschlichen haben. Daraufhin hat er dann unter Nutzung des Online-Banking in über 1000 Fällen über 1,3 Mio Euro von diesen Konten transferiert.
Das Geld wurde anschließend auf insgesamt 40 Konten verschiedener, zuvor von den Beschuldigten angeworbener „Finanzagenten“ deponiert. Dort wurde es von den „Finanzagenten“ abgehoben. Diese übergaben dann das Geld den Hauptbeschuldigten.
Man hat bei den Durchsuchungen in Berlin umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Insgesamt sechs Beschuldigte russischer, litauischer, israelischer und deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 32, 33, 34, 37, 39 und 47 Jahren konnten aufgrund von bereits gegen sie vorliegender Haftbefehle festgenommen werden. Weitere Ermittlungen stehen an.
Die Kriminalpolizei stellt in diesem Zusamenhang einige Infos über das „Phishing” zur Verfügung. Die Tipps können helfen, derartige Attacken abzuwehren.
Phishing im Zusammenhang mit Online-Banking ist nur möglich nach der Infizierung des vom Bankkunden genutzten Rechners mit Schadsoftware. Jeder Online-Bankkunde kann sich wie folgt schützen:
1. Nutzung aktuell sicherer Verfahren wie SMS-TAN oder Chip-TAN
2. Bei leicht abweichenden, verdächtigen Mitteilungen im Online-Verfahren tel. Rückfrage mit der eigenen Bank halten; veranlassen sie im Zweifelsfall keine Transaktionen!
3. Virenschutz und Firewall sind auf dem auf dem aktuellen Stand zu halten; regelmäßige Aktualisierungen der genutzten Standardsoftware werden ebenfalls empfohlen, weiterführende Informationen zum techn. Schutz siehe www.bsi-fuer-buerger.de.
Die Polizei warnt eindringlich davor, sich von den Tätern als sogenannter „Finanzagent“ anwerben zu lassen. Es handelt sich hierbei um Personen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (z.B. Arbeitsversprechen mit Aussicht auf Lohnüberweisungen oder Gefälligkeitsbitte) ein Konto eröffnen, dieses den Tätern zur „Verfügung“ stellen bzw. die eingehenden Geldbeträge selbst abheben und an die Täter weiter leiten.
Wer dies tut, macht sich strafbar (Geldwäsche) und muss obendrein für sämtliche zivilrechtlichen Forderungen einstehen. Daher gilt: Eröffnen Sie kein Konto im Auftrag oder auf Bitten eines Anderen! Stellen Sie Ihr Konto keinem Anderen zur Verfügung, auch dann nicht, wenn Sie dafür entlohnt werden sollen und es sich scheinbar um eine legale Tätigkeit handelt!