Gerichtsbeschluss: Haasenburg-Heime bleiben geschlossen
Berlin – Am Freitag hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss den Widerruf der Betriebserlaubnis für die drei Heime der Haasenburg GmbH, den das Landesjugendamt Brandenburg im Dezember 2013 ausgesprochen hat, vorläufig gebilligt.
Das Gericht begründete dies mit einer Interessenabwägung. Dabei standen das Interesse der Haasenburg GmbH, die Heime bis zu einer abschließenden Klärung der Vorwürfe weiter zu betreiben und das öffentlichen Interesse, die Heime wegen einer Gefährdung des Kindeswohls sofort zu schließen, sich gegenüber.
Nach bisherigen Erkenntnisse über die Zustände in den Heimen sprach laut Gericht mehr dafür, dass das Wohl der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Konzept des Betreibers und die praktische Umsetzung des Konzepts gefährdet ist. So erklärte das Gericht: “In den Heimen hat sich ein Klima entwickelt, dass den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, den sogenannten Anti-Aggressionsmaßnahmen, gegen die dort untergebrachten Schützlinge begünstigt.”
Dabei stützten sich die Richter auf Erkenntnisse einer unabhängigen Kommission, die die Heime im Jahr 2013 im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg untersucht hat.
Auch ein von der Heimbetreiberin vorgelegtes Gutachten über die wissenschaftliche Güte ihres pädagogischen Konzepts hat das Gericht nicht überzeugt.
Weil jedoch noch nicht alle Vorwürfe aufgeklärt sind, lässt sich noch nicht abschließend feststellen, dass der Widerruf der Betriebserlaubnis rechtmäßig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat deshalb eine weitere Interessenabwägung vorgenommen, nach der das wirtschaftliche Interesse der Heimbetreiberin hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen zurücktreten muss.