Höchster Stand an Masernerkrankungen seit über 10 Jahren

Die Senatsverwaltung für Gesundheit gaben am Donnerstag bekann, dass mit 130 Fällen an Masernerkrankungen im ersten Halbjahr dieses Jahres die höchste Zahl seit Einführung der Meldepflicht durch das Infektionsschutzgesetz in 2001 beobachtet wurde.

Im gesamten Jahr 2010 waren es nur 92 Fälle. Auffällig ist die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöhte Zahl erkrankter Kleinkinder im Alter unter einem Jahr. Auch die Erkrankungen bei Personen ab einem Alter von 15 Jahren bis ins Erwachsenenalter sind außergewöhnlich hoch. In beiden Altersgruppen musste jeweils über die Hälfte der Erkrankten im Krankenhaus behandelt werden. Häufige Komplikationen sind Lungenentzündung und Mittelohrentzündung. Aber auch Enzephalitis (Entzündung des Gehirns) kommt als Folge einer Maserninfektion vor, wurde aber in Berlin im laufenden Jahr bisher noch nicht berichtet.

Die Masernimpfung erfolgt nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in einem Kombinationsimpfstoff zusammen mit Mumps und Röteln. Zwei Impfungen sind für einen optimalen Schutz notwendig. Die erste Impfung soll zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat erfolgen, die zweite zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders durch einen komplizierten Verlauf der Er-krankung gefährdet. Bis zum Erreichen des Impfalters hängt ihr Schutz aber vorrangig von der guten Durchimpfung ihrer Umgebung ab (sogenannte „Herdenimmunität“).

Für ältere Kinder und Erwachsene, die noch nicht oder nur einmal gegen Masern ge-mpft wurden, sollten die Impfungen unbedingt nachgeholt werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer einmaligen Impfung mit Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff für alle Personen, die nach 1970 geboren sind. Der Gemein-same Bundesausschuss hat damit die Empfehlungen der STIKO vollständig in die Impfschutzrichtlinie übernommen. Nicht dokumentierte Impfungen gelten als nicht er-bracht.

Falls Unsicherheiten über den eigenen oder den Impfschutz der Kinder bestehen, muss dieser unbedingt anhand des Impfbuchs beim Arzt geprüft werden. Nicht nur der Haus- und Kinderarzt, sondern auch viele andere niedergelassene Ärzte bieten die Impfungen an. Fragen Sie einfach bei Ihrem Arztbesuch nach! Auch bei den zum Schulbeginn in Berlin durchgeführten Einschulungsuntersuchungen wird der Masern-impfschutz überprüft. Viele infizieren sich auf Auslandsreisen mit dem Masernvirus. Es ist ratsam, insbesondere vor Reisen den Masernimpfschutz zu prüfen, um sich ggf. noch rechtzeitig vorher impfen zu lassen. Für Beratungen zur Masernimpfung stehen neben den niedergelassenen Ärzten auch die Berliner Gesundheitsämter und die Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Bezirke zur Verfügung.

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