Kammergericht warnt vor Filesharing-Abmahnungen
Das Berliner Kammergericht warnte am Mittwoch vor Filesharing-Abmahnungen. Die Abmahner geben vor, ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister zu sein.
In dem für die Registrierung von Inkassodienstleistern zuständigen Dezernat im Kammergericht sind zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten haben.
Im Schreiben findet sich die Formulierung:
„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“.
Das Gericht bezeichnet dies als unzutreffend: “Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht.”