Gebühren für Rettungsdienste der Berliner Feuerwehr neu geregelt
Der Senat hat am Dienstag die Verordnung zur Änderung der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung beschlossen. Damit werden ab sofort die Gebühren für Rettungsdienste der Berliner Feuerwehr neu geregelt. Für einen Rettungseinsatz mit anschließendem Transport sind nun 319,10 Euro fällig.
Mit der Änderungsverordnung sind vor allem die Gebühren für den Transport und die rettungsdienstliche Versorgung von Notfallpatienten geregelt. Es gilt grundsätzlich, dass mit den Gebühren die Kosten der jeweiligen Einrichtung – hier der Berliner Feuerwehr – gedeckt werden sollen. Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen war eine Gebührenanpassung im Bereich des Rettungsdienstes nötig. Laut Senat wurden die Gebühren zuletzt vor zehn Jahren geändert.
Neu ist die künftige Unterscheidung zwischen einem rettungsdienstlichen Einsatz mit anschließendem Transport in ein Krankenhaus und einem Einsatz ohne Transport, die sich auch in der Gebührengestaltung bemerkbar macht. So beträgt die Gebühr für die reine rettungsdienstliche Versorgung ohne Transport künftig 215,43 € und für den Rettungseinsatz mit anschließendem Transport 319,10 €. Bislang betrug die Gebühr für eine rettungsdienstliche Versorgung einheitlich 281,43 €, unabhängig davon, ob ein Transport anfiel oder nicht.
Für die Patientinnen und Patienten ändert sich dadurch nichts. Für gesetzlich versicherte Notfallpatienten erfolgt die Gebührenabrechnung zwischen der Berliner Feuerwehr und den Krankenkassen weiterhin unmittelbar direkt. Privat versicherte Notfallpatienten können sich die verauslagten Gebühren nach wie vor von ihrer privaten Krankenversicherung erstatten lassen.
Die Vorlage wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.