Berlin- Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin verpflichtet ist, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorläufig monatlich 434.111 Euro zu zahlen.

Damit gab das Gericht einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde zu Berlin statt. Eine weitere Beschwerde des Landes Berlin gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wurde damit zurückgewiesen.

Die Verpflichtung zur Zahlung resultiert aus einem im November 1993 geschlossenem Staatsvertrag zwischen der Jüdische Gemeinde und dem Land Berlin. Im Artikel 6 dieses Staatsvertrages gewährt das Land Berlin der Jüdischen Gemeinde zum Ausgleich des nicht gedeckten Ausgabenbedarfs einen jährlichen Zuschuss. Aber im April 2013 stellte das Land Berlin laut Gericht die Zahlungen mit der Begründung ein, die Jüdische Gemeinde habe keinen den Anforderungen des Staatsvertrages entsprechenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 vorgelegt.

Schon am 21. Juni 2013 hatte das Gericht entschieden, dass Berlin vorläufig monatlich jeweils 434.111 Euro zu zahlen hat. Dann beantragte das Land Berlin im November 2013 beim Verwaltungsgericht erneut eine Änderung des Beschlusses vom 21. Juni 2013. Begründet wurde dies damit, dass ein Zahlungsanspruch ab Januar 2014 nicht mehr bestehe, weil dem Land eine Rückforderung gegen die Jüdische Gemeinde wegen Überzahlungen in den Pensionsfond in Millionenhöhe zustehe. Diese Forderung habe man gegen den Zahlungsanspruch der Gemeinde aufgerechnet.

Ausbleiben der Zahlungen für die Jüdische Gemeinde existenzbedrohend

Daraufhin änderte das Verwaltungsgericht den Beschluss vom 21. Juni 2013 dahingehend, dass das Land Berlin bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Klageverfahren, längstens bis Dezember 2014, jeweils 334.111 Euro monatlich zu zahlen habe. Das Land dürfe aber einen Rückforderungsbetrag von jeweils 100.000 Euro monatlich aufrechnen.

Laut Mitteilung des Gerichtes seien die gegenseitigen Ansprüche “komplex und von großer Tragweite”. Deshalb kann man diese Fragen nicht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens beantworten. Dies soll nun in dem beim Verwaltungsgericht Berlin anhängigen Klageverfahren erfolgen.

Das Gericht begründete seine aktuelle Enstcheidung damit, dass der mit dem Staatsvertrag bezwecke Schutz des jüdischen Glaubens gewährleistet sein muss. Das Gericht argumentierte weiter: “Der Zuschuss nach Artikel 6 des Staatsvertrages bilde dabei das Fundament der Staatsleistungen, sozusagen die Grundfinanzierung, die maßgeblich zu dem Ziel beitrage, die Entfaltung jüdischen Lebens und Glaubens in Berlin zu unterstützen.” Die Entscheidung sei eine Interessenabwägung zu Gunsten der Jüdischen Gemeinde. Demnach spreche viel für die Annahme, dass ein Ausbleiben der Zahlungen für die Jüdische Gemeinde existenzbedrohend sein könne.

Das Land Berlin kann laut Gericht möglicherweise im Klageverfahren seine Rückforderungsansprüche gegen künftige Zuwendungsansprüche der Jüdischen Gemeinde aufrechnen.