Länder wollen stärker gegen Hasskriminalität vorgehen

Länder wollen stärker gegen Hasskriminalität vorgehen

Berlin – In Zukunft wollen die Länder die sogenannte Hasskriminalität stärker als bisher mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen. Aus diesem Grund wurde am Freitag in Berlin ein entsprechender Gesetzentwurf beschlossen.

Damit will man menschenverachtende, insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele des Täters als besondere Umstände in das Strafgesetzbuch aufnehmen, die im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sind.

Man hat mit Erschrecken festgestellt, dass die Anzahl der “Hasstaten”, die sich gegen eine Person wegen deren politischer Einstellung, Rasse, Hautfarbe oder Religion richten, sehr hoch ist. Der Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums weise allein für das Jahr 2010 über 750 derartige Gewalttaten aus.

Die Länder sprechen diesen Delikten nun einen erhöhten Unrechtsgehalt zu, da die Täter mit dem Angriff auf das Opfer ein grundsätzliches Unwerturteil über dessen “Anderssein” fällen wollen. Zudem würden die Taten oftmals brutaler und rücksichtsloser ausgeführt als Gewaltdelikte in anderen Kontexten. Hasskriminalität sei deshalb in besonderem Maße geeignet, den sozialen Frieden zu stören. Aus diesem Grund soll das Strafrecht dem erhöhten Unrechtsgehalt stärker als bisher Rechnung getragen werden.

Nun wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter sendet muss.