Mehr Rechte für Frauen im Berliner Landesdienst

Weibliche Beschäftigte sollen künftig noch mehr in ihren Rechten gestärkt werden. Das gilt besonders für den Berliner Landesdienst. Dort werden künftig in mehr Einrichtungen sowohl eine Frauenvertreterin als auch eine Stellvertreterin amtieren können.

Mit dem Erlass der neuen Verordnung über ihre Wahl und Bestellung nach Vorlage des Senators für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf, hat der Senat heute dafür die Grundlage geschaffen.

Anlass ist die Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes vom 18. November 2010. Diese sieht u. a. Änderungen bei der Wahl der hauptamtlichen Frauenvertreterin und ihrer Stellvertreterin sowie die Möglichkeit einer Bestellung der Frauenvertretung vor.

Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen der neuen Verordnung, kurz WOBFrau genannt, betreffen zum einen das Wahlverfahren: Künftig werden die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin in getrennten Listen gewählt. Zum anderen wurde neu geregelt, dass die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin für den Fall einer erfolglosen Wahl durch die Dienststelle bestellt werden können. Voraussetzung ist, dass drei volljährige weibliche Wahlberechtigte einen Bestellungsvorschlag eingereicht haben. Das Bestellungsverfahren erfolgt unter Einbeziehung aller weiblichen Wahlberechtigten bei höchstmöglicher Transparenz.

„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist erklärtes Ziel des Senats“, erklärt Senator Wolf. „Mit den Neuregelungen des Landesgleichstellungsgesetzes stärkt Berlin die Interessenvertretung der weiblichen Beschäftigten – die Grundlage dafür, möglichen Benachteiligungen von Frauen in der Praxis noch wirksamer entgegentreten zu können.“

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