Petersberger Klimadialog – Verbindliche Minderungsziele gefordert

Am Wochenende begann in Berlin die Vorbereitungskonferenz zur nächsten Weltklimakonferenz die Ende des Jahres in Durban, Südafrika, stattfinden wird. Bis Montag treffen sich Minister und hochrangige Vertreter aus 35 Staaten auf Einladung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und der südafrikanischen Außenministerin Maite Nkoana-Mashabane zum Petersberger Klimadialog II.

Der erste Petersberger Klimadialog fand im Mai 2010 auf dem Petersberg bei Bonn statt. Er geht auf eine politische Initiative der Bundeskanzlerin 2009 in Kopenhagen zurück. Der Petersberger Klimadialog sollte die internationalen Klimaverhandlungen nach dem enttäuschenden Gipfel von Kopenhagen umfassend unterstützen und voranbringen.

Diesmal wird der Petersberger Klimadialog unter gemeinsamem Vorsitz mit der Präsidentschaft der nächsten Klimakonferenz ausgerichtet – in diesem Fall also mit Südafrika. Deutschland und Südafrika haben 2010 die Internationale Partnerschaft für Emissionsminderungen und Transparenz auf dem Petersberg gegründet und wollten damit bei einem der Kernverhandlungsthemen eine Brücke zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bauen.

Bundesumweltminister Röttgen sagte am Wochenende: “In Cancún haben wir einen wichtigen Fortschritt im internationalen Klimaschutz erzielt. So wurden die 2-Grad-Obergrenze anerkannt, wichtige Entscheidungen zum Aufbau der internationalen Klimaschutzarchitektur getroffen, wie die Einrichtung eines globalen Klimaschutzfonds zur Unterstützung der Entwicklungsländer. Die konkrete Umsetzung dieser Entscheidungen steht jetzt an. Zudem werden wir einen Weg finden müssen, das Anspruchsniveau der Minderungszusagen der Staaten zu steigern und rechtlich verbindlich zu machen. Wir müssen Schritt für Schritt Lösungen für die komplizierte Frage entwickeln, welche Staaten in welcher Form wie viel zur Problemlösung beitragen. Ich bin mir sicher, dass Südafrika als kommende Präsidentschaft die richtige Balance zwischen den höchst unterschiedlichen Erwartungen finden wird.”

Deutschland und die EU setzen sich für rechtlich verbindliche Minderungsziele ein, so wie sie das Kyoto-Protokoll kennt. Ein verbindlicher Rechtsrahmen soll Transparenz bieten und vorhersehbare Planungsgrundlagen für Staaten und private Akteure liefern. Allein mit den Staaten, die im Kyoto-Protokoll Minderungsziele übernommen haben, lässt sich der Klimawandel aber nicht aufhalten: Diese haben einen Anteil von weniger als einem Drittel der globalen Emissionen, mit abnehmender Tendenz. Deshalb fordern Deutschland und die EU, dass auch die USA vergleichbare und die großen Schwellenländer angemessene und verbindliche Minderungsziele übernehmen.

Foto: Archivbild

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