Senat stimmt dem Abschluss des Ersten Glücksspieländerungs-Staatsvertrages zu
Am Dienstag hat der Senat in seiner Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, dem Abschluss des Ersten Glücksspieländerungs-Staatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung ermächtigt.
Durch diesen Staatsvertrag soll der zum 31. Dezember 2011 auslaufende aktuelle Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland Glücksspielstaatsvertrag über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus verlängert, inhaltlich modifiziert und auch künftig mit dem Ziel fortgesetzt werden, einheitliche, länderübergreifende und ordnungsrechtlich geprägte Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele zu gewährleisten. Als wesentliche Abweichungen gegenüber dem aktuellen Rechtszustand sieht der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag die Erprobung eines Konzessionsmodells im Bereich der Sportwetten sowie die Aufnahme von Regelungen zu den Bereichen der Spielhallen und der Pferdewetten vor.
Der bereits der EU-Kommission zur Notifizierung unterbreitete Staatsvertragsentwurf wird nunmehr auch dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach Abschluss dieser Verfahrensschritte soll bis zum Jahresende die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs der Länder und anschließend die Ratifizierung durch die Landesparlamente erfolgen.
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