Heute hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden, dass sogenannte Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen unter freiem Himmel durch die Polizei mit der Verfassung von Berlin (VvB) vereinbar sind. Innensenator Henkel begrüßte das Urteil.

Somit ist es erlaubt, dass die Polizei Videoaufzeichnungen bei Versammlungen oder Demonstrationen unter freiem Himmel machen darf. 62 Abgeordnete der Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus hatten ein Normenkontrollverfahren gegen die Änderung des Versammlungsrechts in Berlin verkündet, um gegen derartige Ton- und Bildaufzeichnungen vorzugehen. Sie argumentierten, dass das Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel vom 23. April 2013 (Berliner Versammlungsgesetz) insgesamt nichtig sei. Außerdem fehle dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz. Sie sahen die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei als unverhältnismäßig und als Verstoß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit an.

Das Gericht urteilte anders und hat nun diese Anträge zurückgewiesen. Es hat festgestellt, dass das angegriffene Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen und die Ermächtigung zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei mit der Verfassung von Berlin (VvB) vereinbar ist.

Berlins Innensenator Frank Henkel erklärte dazu: „Ich begrüße das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das unsere Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei nicht gegen Grundrechte der Verfassung von Berlin verstößt. Die Ermächtigung zu Übersichtsaufnahmen ist laut Gericht hinreichend bestimmt und bei einer Gesamtabwägung auch verhältnismäßig.”