Meist ist das Thema der Patientenverfügung spätestens dann interessant, wenn jemand ins Krankenhaus muss und sich in einer besonders schlechten Verfassung befindet, so dass er sich nicht mehr verständigen kann. Damit die eigenen Wünsche vom Arzt berücksichtigt werden können, muss allerdings eine bevollmächtigte Person über eine entsprechende Patientenverfügung verfügen.

Weil sich aber solche Situationen niemand wirklich vorstellen möchte oder kann, rückt die Patientenverfügung meistens in den Hintergrund. Es kann aber jedem passieren, dass er einen sehr schlechten Gesundheitszustand erleben muss und sich nicht mehr verständigen kann. Ein Beispiel dafür ist ein schwerer Unfall, der zu einer solchen Situation führt. Dasselbe trifft auch auf schlimmeund schwere Erkrankungen zu, die ein fortgeschrittenes Stadium erreichen.

Was beinhaltet eine Patientenverfügung?

So unangenehm diese Gedanken auch sind, so sollte man sie nicht immer von sich wegschieben. Das tun aber leider die meisten. Die Patientenverfügung setzt sich mit den persönlichsten wichtigsten Fragen eines Menschen auseinander. Es geht darum, welche medizinischen Hilfestellungen im tatsächlichen Ernstfall gegeben werden.

Es wird geregelt, welche Art von Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden dürfen, wenn es die Situation erfordert oder eben nicht. Die Verfügung klärt ab, ob der Patient an ein Dialysegerät angehängt wird oder nicht, bzw. ob er generell eine künstliche Beatmung wünscht. Die Patientenverfügung erteilt den Ärzten in einem Notfall genau die Informationen, die wichtig sind und liefert die notwendigen Antworten dazu. So hat jeder die freie Möglichkeit, zu entscheiden, wie die Ärzte im Ernstfall handeln dürfen. Die Wünsche, welche in der Patientenverfügunggeäußert werden, können allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn der Patient selbst zu keiner Äußerung mehr fähig ist und keine Entscheidungen treffen kann. Eine Patientenverfügung ist für jeden Arzt eine bindende Vorschrift. Jeder Wunsch oder jede Ablehnung, die in der Patientenverfügung geäußert wird muss streng umgesetzt werden.

Formalitäten müssen eingehalten werden

Damit eine Patientenverfügung volle Gültigkeit hat, muss diese in schriftlicher Form vorliegen und es müssen entsprechende Formalitäten und Formalien eingehalten werden. Laut patientenverfuegung.digital sollten die Formalitäten für eine solche Verfügung niemals aufgeschoben werden, der digitale Lösungsansatz vereinfacht die Abwicklung immens. Der Patient selbst legt fest, in welcher Art von Situation die Verfügung in Kraft treten kann.

Nebenbei beinhaltet diese Verfügung natürlich auch allgemeine Informationen zum Patienten selbst. Ein Beispiel für solche Situationen ist eine tödliche Krankheit, welche nicht heilbar ist und sich im Endstadium befindet. In der Patientenverfügung kann übrigens auch stehen, ob derjenige für eine Organspende ist oder nicht, bzw. wie und wo das Begräbnis stattfinden sollte.

Eine Patientenverfügung hat Priorität

Nur jeder dritte veranlasst eine solche Patientenverfügung, obwohl sie so wichtig ist. Das haben Statistiken gezeigt. Ein weiteres Problem ist, dass solche Patientenverfügungen im Notfall nicht vorliegen, auch wenn diese vorhanden sind. Es kann sogar sein, dass Angehörige von einer solchen Patientenverfügung überhaupt nichts wissen oder die entsprechenden Unterlagen nicht auffindbar sind.

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, liegt es am Mediziner selbst, eine Einschätzung zu treffen und eine Entscheidung zu fällen. Wenn aber kein akuter Handlungsbedarf besteht, wird vom Gericht ein Betreuer ernannt. Unter Umständen handelt es sich dann sogar um einen so genannten Berufsbetreuer. Das ist dann eine völlig fremde Person, die den Betroffenen gar nicht kennt. Diese Situation ergibt sich im schlimmsten Fall sogar dann, wenn der Betroffene Kinder hat oder verheiratet ist.