kino.to: GVU wirft Nutzern Mitschuld vor – Strafen nicht auszuschließen

kino.to: GVU wirft Nutzern Mitschuld vor – Strafen nicht auszuschließen

Am 08. Juni 2011, erfolgte ein konzentrierter Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal “kino.to”. 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten durchsuchten an diesem Tag bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume. Zwischenzeitlich stellte sich nun für viele User die Frage nach ihrer Mitschuld.

Die Ermittlungen zu diesem Verfahren begannen mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Dem vorausgegangen waren jahrelange Vorermittlungen dieser Organisation. Deren Erkenntnissen zum System “kino.to” deuten auf ein arbeitsteiliges „parasitäres“ Geschäftsmodell hin, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.

Bisher schob man die Schuld allein auf die Bertreiber der Website. Doch das sieht Dr. Matthias Leonardy anders. Er ist Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Und der schrieb im Blog der GVU, dass die etwa 4 Millionen Nutzer von “kino.to” eben doch zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Sollte sich Leonardy mit seiner Meinung durchsetzen, drohen auch Usern zivil- und strafrechtliche Verfahren. Das Strafmaß kann dabei von Geldbußen bis zu Schadensersatzforderungen reichen. Freiheitsstrafen werden wohl eher nicht fällig.

Für Leonardy ist klar, dass die Pufferung, also die automatische Zwischenspeicherung schon als Gesetzesverstoß geahndet werden muss. Viele Juristen sehen dies jedoch anders. Urteile dazu werden erst in einigen Monaten oder Jahren erwartet.